| Aktuelle
Pressemitteilung des Ministeriums - 27.06.2000
Land
will "Kampfhunde" verbieten
Schäuble:
Bevölkerung muss geschützt werden
Die
Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher
Raum über das Halten gefährlicher Hunde ist formuliert.
Sie
wird noch im Juli im Kabinett beraten und danach zur Anhörung der berührten
Verbände und der Kommunalen Landesverbände freigegeben werden. Die
Verordnung könnte nach der Sommerpause in Kraft treten.
Wie
das Innenministerium am Dienstag, 27. Juni 2000, in Stuttgart mitteilte,
haben sich Experten des Justizministeriums, des Ministeriums Ländlicher
Raum und des Innenministeriums darauf geeinigt, Pitbull-Terrier,
American-Staffordshire-Terrier und Bullterrier sowie ihre Kreuzungen mit
anderen Hunden als Kampfhunde zu deklarieren und prinzipiell zu verbieten.
Wer
künftig dennoch einen Hund dieser drei Rassen halten will, muss gegenüber
der Ordnungsbehörde nachweisen, dass er einen solchen Hund beispielsweise
zur Bewachung seines Besitztums braucht, er ein zuverlässiger Hundehalter
und die Allgemeinheit nicht gefährdet ist.
Der
vorliegende Verordnungsentwurf sieht überdies die Möglichkeit vor, dem
jeweiligen Hundebesitzer den Abschluss einer Haftpflichtversicherung
aufzuerlegen.
Zur
Pflicht werden Leinenzwang und Maulkorb, die Zucht von Kampfhunden wird
verboten. Besitzer, die jetzt einen solchen Hund halten, müssen sich nach
Inkrafttreten der Verordnung innerhalb von vier Monaten bei ihrer
Ortspolizeibehörde melden, welche die Zuverlässigkeit des Halters und
die eventuelle Gefährlichkeit des Hundes prüft.
Laut
der jetzt im Entwurf vorliegenden Verordnung kann im Einzelfall die
Eigenschaft als Kampfhund auch bei folgenden Hunden einschließlich der
Kreuzung mit anderen Rassen vorliegen: Bullmastiff, Staffordshire
Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin
Espanol, Mastino Napoletano und Mastiff.
Auch
Hunde anderer Rassen, die bissig sind, aggressiv oder drohend Menschen
oder andere Tiere angesprungen haben und Hunde, die wildern, Tiere hetzen
oder reißen, sind in der Verordnung erfasst. Auch für sie gilt
Leinenzwang und für bissige Hunde Maulkorbzwang.
Alle
diese Hunde müssen sicher gehalten und beaufsichtigt werden. Bei Verstoß
drohen den Hundehaltern bis zu 2.000 Mark Bußgeld. Es ist beabsichtigt,
den Bußgeldrahmen durch eine Änderung des Polizeigesetzes deutlich
anzuheben.
Innenminister
Dr. Thomas Schäuble sagte, dass es mit dieser Verordnung in erster Linie
darum geht, die Bevölkerung angesichts sehr vieler schlimmer Vorfälle künftig
vor gefährlichen Hunden zu schützen. "Ich weise ausdrücklich
darauf hin, daß wir mit dieser Verordnung ein gewisses Risiko eingehen,
weil die Rechtslage in Baden-Württemberg ungleich schwieriger ist als in
anderen Bundesländern".
Der
Verwaltungsgerichtshof in Mannheim habe 1992 schon einmal eine
Kampfhundeverordnung des Landes in Teilen aufgehoben mit der Begründung,
sie verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz, weil bestimmte Hunderassen
als Kampfhunde eingestuft worden seien, andere aber nicht. Schäuble:
"Ich hoffe im Interesse des Schutzes unserer Bevölkerung sehr, dass
diese Verordnung Bestand haben wird."
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SFZ
News online 1.7.2000
Ansturm
auf Tierheime
Land
will nur aggressive Kampfhunde einziehen
Stuttgart - Nur nachweislich aggressive
Kampfhunde sollen in Baden-Württemberg sofort aus dem Verkehr gezogen
werden.
VON RAINER WEHAUS
Wie der zuständige Referatsleiter im
Innenministerium, Wolfgang Lutz, am Freitag unserer Zeitung sagte, plant
die Landesregierung für die drei besonders problematischen Rassen
(Pitbull, Bullterrier und American Staffordshire-Terrier) die Einführung
eines Wesenstests. Nur Hunde, die diesen Test nicht bestehen, werden den
Besitzern weggenommen und notfalls eingeschläfert.
Für alle anderen Tiere dieser Rassen
soll Leinenzwang gelten. Aus rechtlichen Gründen (Schutz des Eigentums)
sei es nicht möglich, bereits vorhandene Tiere ohne Einzelfallprüfung zu
beschlagnahmen, meint Lutz.
Langfristig sollen die drei Rassen
allerdings aus dem Straßenbild verschwinden: Die Zucht wird verboten, die
Anschaffung solcher Hunde praktisch unmöglich gemacht. Die Verordnung des
Landes soll Anfang August in Kraft treten.
Tierschützer warnten das Land am
Freitag davor, alle Kampfhunde sofort aus dem Verkehr zu ziehen. Dazu
seien die Tierheime nicht in der Lage. Viele Tierheime wollen keine
Kampfhunde mehr aufnehmen, da sie bereits überfüllt sind. Wir dürfen
nicht zum Schlachthof werden'', heißt es im Stuttgarter Tierheim in
Botnang.
Die Gemeinderäte von Mannheim und
Schwetzingen beschlossen unterdessen, die Hundesteuer für Kampfhunde
drastisch zu erhöhen. Für bestimmte Rassen müssen Halter in Mannheim künftig
1.200 Mark pro Jahr statt bisher 180 Mark bezahlen.
In einer aktuellen Debatte im Bundestag
forderten am Freitag Redner aller Fraktionen von den Bundesländern ein
konsequentes und hartes Vorgehen gegen Kampfhunde. "Ich halte die
denkbar schärfsten Maßnahmen für geboten'', sagte Bundesinnenminister
Otto Schily
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