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Aktuelle Pressemitteilung des Ministeriums - 27.06.2000

Land will "Kampfhunde" verbieten

Schäuble: Bevölkerung muss geschützt werden

Die Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde ist formuliert.

 Sie wird noch im Juli im Kabinett beraten und danach zur Anhörung der berührten Verbände und der Kommunalen Landesverbände freigegeben werden. Die Verordnung könnte nach der Sommerpause in Kraft treten.

 Wie das Innenministerium am Dienstag, 27. Juni 2000, in Stuttgart mitteilte, haben sich Experten des Justizministeriums, des Ministeriums Ländlicher Raum und des Innenministeriums darauf geeinigt, Pitbull-Terrier, American-Staffordshire-Terrier und Bullterrier sowie ihre Kreuzungen mit anderen Hunden als Kampfhunde zu deklarieren und prinzipiell zu verbieten.

 Wer künftig dennoch einen Hund dieser drei Rassen halten will, muss gegenüber der Ordnungsbehörde nachweisen, dass er einen solchen Hund beispielsweise zur Bewachung seines Besitztums braucht, er ein zuverlässiger Hundehalter und die Allgemeinheit nicht gefährdet ist.

 Der vorliegende Verordnungsentwurf sieht überdies die Möglichkeit vor, dem jeweiligen Hundebesitzer den Abschluss einer Haftpflichtversicherung aufzuerlegen.

 Zur Pflicht werden Leinenzwang und Maulkorb, die Zucht von Kampfhunden wird verboten. Besitzer, die jetzt einen solchen Hund halten, müssen sich nach Inkrafttreten der Verordnung innerhalb von vier Monaten bei ihrer Ortspolizeibehörde melden, welche die Zuverlässigkeit des Halters und die eventuelle Gefährlichkeit des Hundes prüft.

 Laut der jetzt im Entwurf vorliegenden Verordnung kann im Einzelfall die Eigenschaft als Kampfhund auch bei folgenden Hunden einschließlich der Kreuzung mit anderen Rassen vorliegen: Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano und Mastiff.

 Auch Hunde anderer Rassen, die bissig sind, aggressiv oder drohend Menschen oder andere Tiere angesprungen haben und Hunde, die wildern, Tiere hetzen oder reißen, sind in der Verordnung erfasst. Auch für sie gilt Leinenzwang und für bissige Hunde Maulkorbzwang.

 Alle diese Hunde müssen sicher gehalten und beaufsichtigt werden. Bei Verstoß drohen den Hundehaltern bis zu 2.000 Mark Bußgeld. Es ist beabsichtigt, den Bußgeldrahmen durch eine Änderung des Polizeigesetzes deutlich anzuheben.

 Innenminister Dr. Thomas Schäuble sagte, dass es mit dieser Verordnung in erster Linie darum geht, die Bevölkerung angesichts sehr vieler schlimmer Vorfälle künftig vor gefährlichen Hunden zu schützen. "Ich weise ausdrücklich darauf hin, daß wir mit dieser Verordnung ein gewisses Risiko eingehen, weil die Rechtslage in Baden-Württemberg ungleich schwieriger ist als in anderen Bundesländern".

 Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim habe 1992 schon einmal eine Kampfhundeverordnung des Landes in Teilen aufgehoben mit der Begründung, sie verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz, weil bestimmte Hunderassen als Kampfhunde eingestuft worden seien, andere aber nicht. Schäuble: "Ich hoffe im Interesse des Schutzes unserer Bevölkerung sehr, dass diese Verordnung Bestand haben wird."

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SFZ News online 1.7.2000

Ansturm auf Tierheime

Land will nur aggressive Kampfhunde einziehen

Stuttgart - Nur nachweislich aggressive Kampfhunde sollen in Baden-Württemberg sofort aus dem Verkehr gezogen werden.

 VON RAINER WEHAUS

 Wie der zuständige Referatsleiter im Innenministerium, Wolfgang Lutz, am Freitag unserer Zeitung sagte, plant die Landesregierung für die drei besonders problematischen Rassen (Pitbull, Bullterrier und American Staffordshire-Terrier) die Einführung eines Wesenstests. Nur Hunde, die diesen Test nicht bestehen, werden den Besitzern weggenommen und notfalls eingeschläfert.

 Für alle anderen Tiere dieser Rassen soll Leinenzwang gelten. Aus rechtlichen Gründen (Schutz des Eigentums) sei es nicht möglich, bereits vorhandene Tiere ohne Einzelfallprüfung zu beschlagnahmen, meint Lutz.

 Langfristig sollen die drei Rassen allerdings aus dem Straßenbild verschwinden: Die Zucht wird verboten, die Anschaffung solcher Hunde praktisch unmöglich gemacht. Die Verordnung des Landes soll Anfang August in Kraft treten.

 Tierschützer warnten das Land am Freitag davor, alle Kampfhunde sofort aus dem Verkehr zu ziehen. Dazu seien die Tierheime nicht in der Lage. Viele Tierheime wollen keine Kampfhunde mehr aufnehmen, da sie bereits überfüllt sind. Wir dürfen nicht zum Schlachthof werden'', heißt es im Stuttgarter Tierheim in Botnang.

 Die Gemeinderäte von Mannheim und Schwetzingen beschlossen unterdessen, die Hundesteuer für Kampfhunde drastisch zu erhöhen. Für bestimmte Rassen müssen Halter in Mannheim künftig 1.200 Mark pro Jahr statt bisher 180 Mark bezahlen.

 In einer aktuellen Debatte im Bundestag forderten am Freitag Redner aller Fraktionen von den Bundesländern ein konsequentes und hartes Vorgehen gegen Kampfhunde. "Ich halte die denkbar schärfsten Maßnahmen für geboten'', sagte Bundesinnenminister Otto Schily