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Erinnern
Sie sich an die Geschichte aus der letzten Info? Es ging um eine
Bullterrierhündin, die von Ihrem Besitzer nicht zum Tierarzt
gebracht wurde, obwohl Ihr ganzer Körper eine eiternde blutige
Wunde war...
Wir
hatten seinerzeit Anzeige erstattet, und am 28. Mai 1997 fand die
Verhandlung wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz statt.
Herr J. wurde verurteilt zur Zahlung eines Bußgeldes in Höhe von
DM 300,00.
Ein
Tierhalteverbot wurde vom zuständigen Amtstierarzt nicht gefordert
und konnte auch von uns nicht durchgesetzt werden.
... ohne Worte !!!
Ilona
Zajc |