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Gericht verurteilte Tierquäler zu DM 3.000  Geldstrafe

Am 04.11.96 ist ein 70 Jahre alter Rentner vom Kölner Amtsgericht zu DM 3.000 Geldstrafe verurteilt worden, weil er seinen Hund trotz offensichtlicher Krankheit mehrere Monate lang nicht zum Tierarzt gebracht hatte. Nachbarn hatten die Polizei alarmiert, weil ihnen das stundenlange Jaulen des Hundes aufgefallen war. Ein Veterinär hatte danach bei dem Hund mehrere Tumore diagnostiziert und das apathische, verwahrloste und hochgradig abgemagerte Tier sofort eingeschläfert.

Das Gericht sagte in seiner Urteilsbegründung, der Rentner habe in schlimmer Weise gegen das Tierschutzgesetz verstoßen. Es untersagte dem  Angeklagten auf Dauer jede Haltung von Tieren. Er habe einfach die Augen zugemacht und die Krankheit nicht sehen wollen. Der Rentner selbst hatte sich damit gerechtfertigt, daß er den Zustand des Hundes nicht genau habe sehen können, da er unter grauem Star leide. Zu Vorwürfen von Nachbarn, er habe den Hund länger als ein Jahr nicht mehr ausgeführt, sagte er, das Tier sei zu faul zum Laufen gewesen. Die Staatsanwaltschaft hatte DM 250 Geldstrafe beantragt.

(Quelle: FAZ Karlsruhe v. 04.11.96)