Gericht
verurteilte Tierquäler zu DM 3.000
Geldstrafe
Am 04.11.96 ist ein 70 Jahre alter Rentner vom Kölner
Amtsgericht zu DM 3.000 Geldstrafe verurteilt worden, weil er seinen
Hund trotz offensichtlicher Krankheit mehrere Monate lang nicht zum
Tierarzt gebracht hatte. Nachbarn hatten die Polizei alarmiert, weil
ihnen das stundenlange Jaulen des Hundes aufgefallen war. Ein
Veterinär hatte danach bei dem Hund mehrere Tumore diagnostiziert
und das apathische, verwahrloste und hochgradig abgemagerte Tier
sofort eingeschläfert.
Das Gericht sagte in seiner Urteilsbegründung, der
Rentner habe in schlimmer Weise gegen das Tierschutzgesetz verstoßen.
Es untersagte dem Angeklagten
auf Dauer jede Haltung von Tieren. Er habe einfach die Augen
zugemacht und die Krankheit nicht sehen wollen. Der Rentner selbst
hatte sich damit gerechtfertigt, daß er den Zustand des Hundes
nicht genau habe sehen können, da er unter grauem Star leide. Zu
Vorwürfen von Nachbarn, er habe den Hund länger als ein Jahr nicht
mehr ausgeführt, sagte er, das Tier sei zu faul zum Laufen gewesen.
Die Staatsanwaltschaft hatte DM 250 Geldstrafe beantragt.
(Quelle: FAZ Karlsruhe v. 04.11.96)
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