das Urteil aus Hamburg:
http://www.mtw-ev.de/pages/03n3300u.pdf
P r e s s e e r k l ä r u n g
Hamburger Hundeverordnung nichtig!
Das Hamburger Verwaltungsgericht hat in einem Grundsatzurteil
erkannt, dass die Hundeverordnung vom 18.07.2000 nichtig ist.
Konkret wurde der Feststellungsklage von zehn Hundehalterinnen und
Hundehaltern der sogenannten Kategorie I stattgegeben, die geltend
gemacht hatten, durch die Gebote und Verbote der Hundeverordnung
nicht verpflichtet zu sein. Wie beantragt war, stellte das Gericht
fest, dass die Klägerinnen und Kläger berechtigt sind, ihre Hunde
auch ohne Einholung einer Genehmigung, ohne Leine und Maulkorb
sowie ohne Beachtung der weiteren Vorgaben der Hundeverordnung zu
halten.
Mit der ausführlich begründeten Entscheidung schloss sich das
Verwaltungsgericht mehreren Revisionsentscheidungen des
Bundesverwaltungsgerichts an, in denen seit Sommer 2002 die
Hundeverordnungen der Länder Niedersachsen, Schleswig-Holstein,
Mecklenburg-Vorpommern sowie Brandenburg für nichtig erklärt
worden waren.
Auch die Hamburger Hundeverordnung geht zu Unrecht davon aus, dass
von Hunden allein wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten
Rasse Gefahren ausgehen können. Das Hamburger Gericht folgte der
Auffassung der klagenden Hundehalter, dass sich vor dem
Hintergrund der verfügbaren fachwissenschaftlichen Erkenntnisse
aus der bloßen Zugehörigkeit zu einer Rasse, einem Typ oder einer
entsprechenden Kreuzung keine abstrakte Gefahr von Hundeindividuen
ableiten lässt. Ein bloßer Gefahrenverdacht rechtfertigt jedoch
nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich
das Verwaltungsgericht nunmehr dezidiert angeschlossen hat, keine
Maßnahmen auf dem Gebiet der Gefahrenabwehr.
Das Verwaltungsgericht hat die Berufung wegen grundsätzlicher
Bedeutung zugelassen. "Das Urteil wird auch in der
Berufungsinstanz Bestand haben", führt Rechtsanwalt Dr. Ulrich
Wollenteit aus, der die Kläger in dem Verfahren vertreten hat. "Es
liegt voll auf der Linie der höchstrichterlichen Rechtsprechung."
Dr. Wollenteit rechnet mit weitreichenden Konsequenzen für
laufende Haltungsuntersagungen, für die Hundesteuer sowie für
Strafverfahren. Die Beschlagnahme etlicher harmloser Hunde durch
die Staatsanwaltschaft wird nicht aufrecht zu halten sein. Dr.
Wollenteit kündigt verwaltungsgerichtliche Eilverfahren für den
Fall an, dass der Senat die Entscheidung über den Fortbestand der
Hundeverordnung durch zeitraubende Rechtsmittel vertagen sollte.
W. Albrecht, Mitglied der Interessengemeinschaft
verantwortungsbewusster Hundehalter (www.sos-hamburgdog.de <http://www.sos-hamburgdog.de>
) , führt aus: "Der Senat sollte die Entscheidung als Chance
begreifen, seine Haltung zu den Rasselisten grundsätzlich zu
überdenken. Den Ordnungsbehörden standen und stehen ohne diese
Verordnung ausreichende Mittel zum Vorgehen gegen tatsächlich
gefährliche Hunde aller Rassen zur Verfügung."
Hamburg, den 9. September 2003
Rechtsanwalt
Dr. Ulrich Wollenteit
Urteil: Wesentliche Teile der Brandenburger Hundeverordnung
ungültig
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Mittwoch
wesentliche Teile der brandenburgischen Hundehalterverordnung für
ungültig erklärt. Die Gefährlichkeit von Hunden könne nicht nur
nach Rassegesichtspunkten erfolgen, erklärten die Richter und
bestätigten damit ihre bisherige Rechtsprechung.
Der zuständige 6. Senat hatte bereits im vergangenen Jahr die
Rasseliste für unzulässig erklärt und die Verordnungen von
Niedersachsen und Schleswig-Holstein gekippt. Mit dem Urteil war
die Klage von Hundehaltern aus Brandenburg, darunter Tierärzte,
gegen die seit drei Jahren geltende Verordnung in wesentlichen
Punkten erfolgreich. Sie hatten die Liste angegriffen, die ein
Haltungs-, Zucht- und Handelsverbot für "besonders gefährliche"
Rassen vorsieht.
Ferner kritisierten sie, dass eine Reihe von Hunden - darunter
Rottweiler und Dobermann - als gefährlich eingestuft wurden. Bei
ihnen musste laut Verordnung mit einem Zeugnis belegt werden, dass
sie "harmlos" sind. Diese Regelungen sind nach Auffassung der
Leipziger Richter unzulässig. Zwar bestehe für bestimmte Rassen
derzeit der Verdacht, dass von ihnen erhöhte Gefahr ausgehe. Es
sei jedoch in der Wissenschaft umstritten, welche Bedeutung diesem
Faktor neben zahlreichen anderen Ursachen wie Erziehung und
Ausbildung zukomme.
Mit diesem Urteil widersprachen die Bundesrichter der Auffassung
des brandenburgischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Frankfurt
(Oder). Sein Urteil wurde in diesen Punkten aufgehoben. Für Hunde,
bei denen individuell eine Gefährlichkeit festgestellt wird, gilt
die Verordnung laut Urteil allerdings weiter. Damit bleibt
beispielsweise der Maulkorb- und Leinenzwang für jene Tiere
erhalten, die eine über das natürliche Maß hinausgehende
Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder ähnliche
Eigenschaften aufweisen.
Brandenburg hatte seine Regeln für Hundehalter, wie andere Lände
auch, nach dem tödlichen Angriff von Kampfhunden auf einen kleinen
Jungen in Hamburg im Sommer 2000 verschärft. Eckpunkt der
Verordnung war ein Haltungs-, Zucht- und Handelsverbot für
American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier,
Bullterrier, Staffordshire Bullterrier und Tosa Inu.
Brandenburg - Kampfhundverordnung wird
entschärft
Noch 2003 soll sie durch
ein Gesetz abgelöst werden
Von Bernd Baumann
Die seit August 2000 geltende brandenburgische
Hundehalterverordnung hat seitdem die Gerichte beschäftigt. Jetzt
will Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) das damals unter erheblichen
Zeitdruck entstandene restriktive Regelwerk freiwillig kippen. Noch
2003 soll es durch ein Gesetz ersetzt werden. Schönbohm erhofft sich
davon eine deutlich höhere Rechtssicherheit.
Im Innenministerium wird gegenwärtig ein entsprechendes
Arbeitspapier diskutiert. Nach der Sommerpause soll der
Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht werden. Abstriche wird es
vor allem bei der so genannten Rasseliste geben. Die noch geltende
Verordnung beinhaltet einen Leinen- und Maulkorbzwang sowie das
Verbot von Zucht und Handel besonders gefährlicher Rassen. Dazu
gehören Pitbull Terrier, American Staffordshireterrier,
Staffordshire Bullterrier und Tosa Inu. Für weitere 13 als
gefährlich klassifizierte Rassen, darunter auch Dobermann und
Rottweiler, müssen die Halter nachweisen, dass ihre Vierbeiner
ungefährlich sind.
Im künftigen Gesetz soll das geltende generelle Haltungsverbot
für die bisher in die Gruppe der »unwiderlegbar gefährlich«
eingestuften Hunderassen aufgehoben werden. Die Rasse Tosa Inu zählt
dann nur noch zu den »gefährlichen Hunden«. Zu den Neuerungen gehört
auch, dass die Besitzer gefährlicher Hunde künftig eine
Haftpflichtversicherung abschließen müssen.
Hintergrund für die Gesetzesvorlage sind zahlreiche
Gerichtsentscheidungen in mehreren Bundesländern. Hundehalter hatten
sich gegen die Bestimmungen zur Wehr gesetzt und teilweise Recht
bekommen. So kippte das Berliner Verwaltungsgericht die
Kampfhundeverordnung in der Hauptstadt. In Brandenburg musste das
Oberverwaltungsgericht in Frankfurt (Oder) über fünf
Normenkontrollklagen entscheiden. In vier Fällen wurden die
Beschwerden der Hundehalter abgewiesen. Die Kläger legten Revision
beim Bundesverwaltungsgericht ein. Weitere acht Klagen sind noch
anhängig.
Nach Einschätzung des innenpolitischen Sprechers der CDU, Sven
Petke, hat sich die Hundehalterverordnung im Land bewährt. So sei
die Zahl der Hundebisse zurückgegangen. Während die Behörden für
2001 noch 262 derartige Vorfälle registrierten, waren es 2002 nur
noch 215. Noch deutlicher rückläufig waren Bissverletzungen durch
gefährliche Hunde. Diese reduzierten sich von 35 im Jahr 2001 auf 20
im letzten Jahr.
Das neue Gesetz könne auch Probleme beseitigen, die durch die
rigide Verordnung entstanden waren, meinte die PDS-Innenexpertin
Kerstin Kaiser-Nicht. Kampfhunde seien schließlich in den
vergangenen Jahren massenhaft in die Tierheime gebracht worden.
(ND 17.06.03)
Quelle:
http://www.nd-online.de/artikel.asp?AID=37008&IDC=5
Wowereit:
Maulkorbzwang für Kampfhunde bleibt erhalten
Der Senat wird nach Einschätzung des Regierenden Bürgermeisters
Klaus Wowereit (SPD) nicht vom generellen Maulkorbzwang für
Kampfhunde abrücken.
"Ich bin sicher, es gibt eine einvernehmliche Lösung im Senat",
sagte er gestern nach der Senatssitzung. Zudem gebe es keinen Streit
zwischen ihm und Gesundheitssenatorin Heidi Knake-Werner (PDS). Von
der Senatorin sei gewiss nicht die Initiative ausgegangen, das
Hundegesetz zu novellieren und den Maulkorbzwang auf Ausnahmefälle
zu begrenzen. "Die Debatte wird immer dann verschärft geführt, wenn
etwas passiert ist", sagte Wowereit. Deshalb dürfe es jetzt nicht zu
einer Verharmlosung kommen.
Quelle:
http://morgenpost.berlin1.de/bm/inhalt/heute/berlin/story605299.html
Auch Kampfhunde
dürfen ohne Maulkorb auf die Straße
Die Pläne des Senats für ein neues Hundegesetz reichen vor allem
Eltern nicht aus. Auch der zuständige Stadtrat ist skeptisch Noch
ist der neue Entwurf zum Hundegesetz nicht fertig und schon stößt
er bei den Berlinern auf Skepsis. Marco und Ramona zum Beispiel,
beide Mitte zwanzig, sind für eine Maulkorbpflicht ohne Ausnahme.
"Es ist einfach schon zu viel passiert." Familienvater Bernd Ebert
schlägt einen Hundeführerschein für Halter von Hunde ab einer
bestimmten Größe vor. Dass Kampfhunde demnächst seinen Kindern ohne
Maulkorb im Park entgegenkommen könnten, findet er beängstigend.
"Die Einhaltung der Leinenpflicht hat auch schon wieder
nachgelassen." Neu in den Gesetzesplänen ist, dass der Charakter des
Hundes und nicht seine Rassenzugehörigkeit zeigen soll, ob er
gefährlich ist. Nur noch vier Hunderassen statt bisher zwölf werden
als gefährlich eingestuft. Ihre Zucht wird verboten. An die Leine
müssen jetzt alle Hunde. Dafür brauchen viele Tiere den Maulkorb
nicht mehr zu tragen, wenn ein Tierarzt überprüft hat, dass sie
nicht aggressiv sind. Das soll offenbar auch für die vier als
gefährlich eingestuften Rassen gelten: den Pit-Bull, den American
Staffordshire Terrier, den Staffordshire Bullterrier und den
Bullterrier.
"Das ist ja alles gut gemeint, aber wie wollen Sie denn auf der
Straße überprüfen, ob ein Hund gefährlich ist? Das merkt man
meistens erst nach dem Biss", sagt Andreas Geisel (SPD), der
Stadtrat für Umwelt und Gesundheit in Lichtenberg. Sein Amt
überwacht die Hundehaltung in ganz Berlin. Dass sein Einwand nicht
unberechtigt ist, zeigte sich erst am Donnerstag wieder in
Brandenburg. Dort wurde ein schwerbehinderter Angler von einem
Schäferhund angefallen. Der Halter war nicht dazu in der Lage,
seinen Hund zurückzureißen. Der 72-Jährige wurde an Armen und am
Rücken verletzt und musste in einem Krankenhaus behandelt werden.
Stadtrat Geisel nimmt seine vierjährige Tochter lieber auf den Arm
wenn er einen Hund sieht, selbst wenn der Besitzer sagt, das Tier
wolle nur spielen.
Karl-Heinz Faisst hat zwar keine kleinen Kinder mehr, die er vor
Hunden schützen muss, doch er würde sie gerne ganz aus der Stadt
verschwinden sehen. "Einen Hund kann man doch in einer Wohnung nicht
artgerecht halten. Wer sich kein großes Grundstück leisten kann, der
sollte auch keinen Hund haben." Constance Frey
Quelle:
http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/16.05.2003/572148.asp
Sachsen-Anhalt
will auf Kampfhundegesetz verzichten
Betroffen sind Terrier, American Staffordshire, American Pitbull
Terrier und der Staffordshire Bullterrier.
FDP-Abgeordneter Kehl sagte gegenüber dem MDR , dass zum Schutz
der Mitmenschen kein spezielles Gesetz nötig ist. Gleichzeitig
forderte er die Kommunen auf, über die Senkung der Hundesteuer bei
einigen Rassen nachzudenken.
Im Frühjahr 2002 wurde die verschärfte Verordnung vom
Oberverwaltungsgericht zurückgewiesen, in der die Zucht und der
Handel der Rassen verboten wurden war.
Die Richter sahen keinen Grund, die Hunde anhand der Rasse als
gefährlich einzustufen.
Quelle:
http://www.shortnews.de/start.cfm?id=435926&newsid=15&rubrik1=Freizeit&rubrik2=Tiere&rubrik3=Hunde&sort=1&start=1&suche=hund&nps=20&zeitraum=999&sparte=4
Die rheinland-pfälzische Gefahrenabwehrverordnung - Gefährliche
Hunde - VOM 30. JUNI 2000 besagt in Paragraf 1:
Als gefährliche Hunde im Sinne dieser Verordnung gelten: 1. Hunde,
die sich als bissig erwiesen haben. 2. Hunde, die durch ihr
Verhalten gezeigt haben, dass sie Wild oder Vieh hetzen oder reißen.
3. Hunde, die in aggressiver oder Gefahr drohender Weise Menschen
angesprungen haben. 4. Hunde, die eine über das natürliche Maß
hinaus gehende Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder andere
in ihrer Wirkung vergleichbare Eigenschaft entwickelt haben.
Hunde der Rassen Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier
und Staffordshire Bullterrier sowie Hunde, die von einer dieser
Rassen abstammen, sind gefährliche Hunde im Sinne dieses Paragrafen.
Zudem gilt: "Außerhalb des befriedeten Besitztums S sind
gefährliche Hunde anzuleinen und haben einen das Beißen
verhindernden Maulkorb zu tragen"
(Paragraf 5, Absatz 4).(mr)
Quelle:
http://www.intrinet.de/regionales/btpr/254873.php3
Neues Kampfhunde-Gesetz für Schleswig-Holstein
Lübeck/Kiel (dpa/lno) - Schleswig-Holstein bereitet nach einem
Bericht der "Lübecker Nachrichten" (Samstagausgabe) ein Gesetz gegen
Kampfhunde vor.
Statt elf Hunderassen - wie in der von einem Bundesgericht im
Dezember gekippten Verordnung - stufe die neue Liste nur noch vier
Rassen als gefährlich ein: Pitbull-Terrier, American
Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier.
Für diese Rassen soll eine Haftpflichtversicherung künftig
vorgeschrieben werden.
Quelle:
http://www.ln-online.de/Nachrichten/Lokales/luebeck__1012746.htm
Freitag, 20. Dezember 2002
Hunde-Rassenliste hat vorerst Bestand
Fall an Greifswalder Gericht zurückverwiesen / Formsachen sind zu
klären Schwerin Die Hundehalterverordnung des Landes
Mecklenburg-Vorpommern bleibt vorerst wie sie ist. Das
Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig hat ein Revisionsverfahren
an das Oberverwaltungsgericht Greifswald (OVG) zurückgewiesen.
Dieses muss laut Wolfgang Sailer, Pressesprecher des Leipziger
Gerichtes, nun klären, ob die derzeitige Hundehalterverordnung auch
den Erfordernissen des unter Landesrecht fallenden Polizeirechts
entspricht. Nur in Mecklenburg-Vorpommen werde die Liste
gefährlicher Hunde um einen zusätzlichen Wesenstest erweitert, so
Sailer weiter. Dieser Wesenstest entspreche vermutlich der Aufgabe
der Polizei, Gefahren zu untersuchen und nicht vorsorglich Risiken
zu beseitigen. Das soll das OVG rechtlich werten.
Maulkorb und Leine bleiben Pflicht
Bis das OVG die noch ausstehenden entscheidungserheblichen
Vorschriften geprüft hat, bleibt die Praxis wie bisher. Maulkorb und
Leinenzwang für gefährliche Hunde. Zu diesen zählen die zwölf
Kampfhunde-Rassen der Liste sowie solche Hunde, die Kinder,
Erwachsene oder andere Tiere gebissen haben, ohne zuvor selbst
angegriffen worden zu sein. Für diese braucht der Halter eine
Erlaubnis von der örtlichen Ordnungsbehörde. Dafür müssen fachliches
Wissen, körperliche Eignung, Volljährigkeit und Zuverlässigkeit
nachgewiesen werden. Durch diese Auflagen sank die Zahl der
Kampfhunde auf heute etwa 3000 gemeldete. Bis zum Sommer wurden 131
Hunde ihren Besitzern abgenommen, 71 Tiere mussten wegen ihrer
Aggressivität eingeschläfert werden. 90 Euro Strafe kostet ein
Verstoß gegen die Hundehalterverordnung im Durchschnitt. In einigen
extremen Fällen mussten Kampfhundehalter allerdings sogar Strafen
bis zu 511 Euro zahlen, heißt es in einem Bericht des
Innenministeriums.
Innenminister wertet Entscheidung als Erfolg Innenminister
Gottfried Timm (SPD) wertete die Entscheidung des Leipziger
Gerichtes als Erfolg, da die derzeitige Verordnung im Gegensatz zu
den Regelungen anderer Länder nicht aufgehoben wurde. Außerdem gehe
er davon aus, dass die umstrittene Rasseliste Bestand haben wird.
"Alle wesentlichen Teile der Verordnung sind bereits durch diese
Instanz bestätigt worden", so der Minister.
Hundehalter fordert mehr Pflichten für alle Erwin Hirschner,
Hundeschulenbesitzer aus Rüggow bei Wismar, teilt diese Euphorie
nicht. Seine Zweifel an der Rasseliste bleiben. "Es gibt gefährliche
und ungefährliche Hunde, aber auf Rassen ist das nicht übertragbar",
sagt er. Und wenn schon Liste: "Wieso sind der Kaukasische
Schäferhund und der Kuvasz nicht enthalten?", fragt er sich. "Wenn
die rot sehen, stoppt sie keiner", ist sich der Hundeausbilder
sicher. Aufgrund ihrer potenziellen Kraft hält Hirschner eigentlich
alle Hunde, die größer als 40 Zentimeter und schwerer als 20
Kilogramm sind, für gefährlich. Er geht beim Umgang mit Hunden sogar
noch weiter als die bisherige Verordnung. Er fordert: "Jeder
Hundebesitzer sollte eine Sachkundeprüfung ablegen müssen."
Susann Galda
Liste gefährlicher Hunderassen
1. American Pitbull Terrier
2. American Staffordshire
Terrier
3. Staffordshire Bullterrier
4. Bull Terrier
5. Tosa Inu
6. Bullmastiff
7. Dogo Argentino
8. Dogue Bordaux
9. Fila Brasileiro
10. Mastiff
11. Mastino Espanol
12. Mastino Napoletano
Quelle:
http://www.svz.de/newsmv/MVVermischtes/20.12.02/liste/liste.html
Nach Gerichtsurteil kein
Leinenzwang mehr für Kampfhunde
Kiel (dpa) - Der generelle Leinen- und Maulkorbzwang für so
genannte Kampfhunde ist in Schleswig-Holstein bis auf weiteres
aufgehoben. Damit reagierte Innenminister Klaus Buß (SPD) am
Donnerstag auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom
Vorabend.
Danach darf das Land in seiner Verordnung die Gefährlichkeit
eines Hundes nicht allein aus der Rasse des Tieres herleiten. Die
Rasse kann allerdings zum Anlass für eine individuelle
Gefährlichkeitsprüfung genommen werden.
Mit dem Urteil haben die Leipziger Richter wesentliche Teile der
schleswig-holsteinischen Verordnung für nichtig erklärt. Es sei
wissenschaftlich noch nicht ausreichend geklärt, welche Bedeutung
der genetischen Veranlagung eines Hundes als Ursache für
Beiß-Attacken im Verhältnis zu anderen Ursachen wie Erziehung und
Ausbildung zukomme, heißt es darin. Es bestehe aber der Verdacht,
dass von bestimmten Rassen eine Gefahr ausgehe.
Das Urteil bedeute aber keine Rückkehr zum alten Recht, sagte
Buß. «Rasselisten für gefährliche Hunde sind auch künftig nicht
verboten.» Es sei zu entscheiden, ob die Verordnung überarbeitet
oder der Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden in einem
förmlichen Gesetz geregelt werden solle.
Quelle:
http://www.intrinet.de/news/weltnews/235461.php3
Minister lässt
Kampfhunde von der Leine
In Schleswig-Holstein ist
erlaubt, was Hamburg verbietet
Kiel - In Schleswig-Holstein dürfen Kampfhunde von sofort an
wieder ohne Leine und Maulkorb vor die Tür. Dies teilte
Innenminister Klaus Buß (SPD) gestern den Ordnungsbehörden mit. Buß
setzte ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts um. Es hatte am
Vortag den Kern der Landes-Hundeverordnung für nichtig erklärt, weil
darin ohne gesetzliche Grundlage elf Hunderassen (von Pitbull bis
Mastiff) pauschal als gefährlich eingestuft werden..
Mögliche Folge der Ministeranweisung: Kampfhundhalter aus
Hamburg, wo weiter Leinen- und Maulkorbzwang herrscht, lassen ihre
Tiere jetzt im nördlichen Umland freien Lauf.
Wie die Schleswig-Holsteiner künftig vor beißwütigen Hunden
geschützt werden, blieb gestern offen, obwohl das Urteil absehbar
war. Bereits im Juli hatte das Bundesgericht die niedersächsische
Hunderegelung aus denselben Gründen gekippt.
Buß skizzierte zwei Wege, um die Sicherheitslücke zu schließen.
Erstens: Die Verordnung wird so überarbeitet, dass Kampfhundehalter
künftig im Einzelfall die Ungefährlichkeit ihrer Tiere per
Wesenstest nachweisen können. Zweitens: Rasseliste, Wesenstest und
eine Halter-Haftpflichtversicherung werden gesetzlich festgelegt,
also vom Landtag beschlossen.
Rechtlich sicherer wäre der Weg über das Parlament. Ihn würde Buß
am liebsten einschlagen. Der Haken: Nur die SPD sprach sich gestern
für diese Lösung aus. Die mitregierenden Grünen fühlten sich dagegen
als erklärte Gegner der Rasseliste durch das Urteil bestätigt.
"Die Rasseliste gehört in den Reißwolf", hieß es auch bei der
FDP. Sie regte unter anderem ein Bundes-Heimtierschutzgesetz an. Die
CDU sprach von einer "schallenden Ohrfeige" für Buß und riet dem
Minister, zu überlegen, ob angesichts des Polizei- und
Ordnungsrechts eine Extra-Regelung für bissige Hunde überhaupt nötig
sei.
erschienen am 20. Dez 2002 in Norddeutschland
Quelle:
http://www.abendblatt.de/daten/2002/12/20/106444.html
NRW schreibt Kennzeichnung für große
und gefährliche Hunde vor
Düsseldorf - In Nordrhein-Westfalen müssen künftig alle großen
und gefährlichen Hunde mit einem fälschungssicheren Mikrochip
gekennzeichnet sein. Die Daten der Tiere, für die auch eine
Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden muss, sollen in einem
landesweiten Register verzeichnet werden. Dies schreibt das
Landeshundegesetz vor, das der Landtag am Mittwoch mit den Stimmen
von SPD und Grünen verabschiedet hat. Verstöße gegen das Gesetz
können mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren geahndet werden.
CDU und FDP lehnten das Gesetz ab.
Das Gesetz soll für einen besseren Schutz der Bevölkerung vor
gefährlichen Hunden sorgen. Es unterscheidet vier Gruppen von
Hunden. Die Rasseliste I führt vier zumeist als Kampfhunde
bezeichnete Rassen auf. Dies sind Pitbull Terrier, American
Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bulltierer
sowie deren Kreuzungen. Für die Rassen sowie deren Kreuzungen gilt
bereits bundesweit ein Einfuhr- und Zuchtverbot. Sie dürfen nur mit
behördlicher Erlaubnis gehalten werden. Vom Leinen- und
Maulkorbzwang können die Hunde nur nach einer amtlichen
Verhaltensprüfung befreit werden.
Für die Hunde der Rasseliste II gilt kein Zuchtverbot, ihre
Besitzer müssen kein besonderes Interesse am Halten des Tieres
nachweisen. Die Befreiung von Maulkorb -und Leinenzwang sowie die
Bestätigung der Sachkunde kann auch ein anerkannter Sachverständiger
erteilen. Ansonsten gelten die Vorschriften der Liste I. Auf der
Liste II finden sich folgende Rassen: Alano, American Bulldog,
Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila
Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren
Kreuzungen.
Die so genannte 20/40er Regelung gilt für alle Hunde mit einer
Größe von mindestens 40 Zentimeter oder einem Gewicht von mindestens
20 Kilo. Die Hunde müssen angemeldet werden, ihr Halter muss seine
Sachkunde nachweisen. Die Sachkunde gilt als nachgewiesen, wenn der
Halter den Hund seit mehr als drei Jahren ohne Zwischenfälle
gehalten hat. Wie für die Tiere der Listen I und II muss eine
Haftpflichtversicherung mit einer Mindestsumme von 500 000 Euro für
Personenschäden abgeschlossen werden.
CDU und FDP nannten das Gesetz untauglich. Das Wesen eines Hundes
hänge nicht von seiner Rasse, seinem Gewicht oder seiner Größe ab,
sagte die FDP-Abgeordnete Ute Dreckmann. Gefährlich sei jeweils das
einzelne Tier. Mit dem rigorosen Leinenzwang sorge das Gesetz für
aggressive Hunde. (dpa)
Quelle:
http://www.ksta.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/page&atype=ksArtikel&aid=1040139299832&openMenu=987490165154&calledPageId=992279212953&listid=994347600402
Magdeburg: Gericht hebt
Kampfhundeverordnung auf
Urteil: Verdacht der Gefährlichkeit
einer Rasse genügt nicht
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Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Sachsen-Anhalt hat die im März
erlassene Kampfhundeverordnung des Landes aufgehoben. Mit dem Urteil
entsprach das Gericht der Klage zweier Besitzer eines American
Staffordshire Terriers. Es gebe keine hinreichenden Erkenntnisse,
wonach Hunde allein wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten
Rasse gefährlich seien.
Es sei umstritten, welche Bedeutung diesem genetischen Faktor
neben anderen Ursachen, wie der Erziehung des Hundes oder der
Eignung des Halters zukomme..
Nach Ansicht der Richter ist eine abstrakte Gefahr nicht
feststellbar. Auch genüge der Verdacht, dass von den Hunden allein
wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer Rasse Gefahr ausgehe, nach dem
Gesetz nicht. Deshalb erklärte das OVG die Verordnung für nichtig.
(2 K 198/02)
Sachsen-Anhalt hatte bereits 2000 eine Kampfhundeverordnung
erlassen, die später nochmals verschärft und erweitert wurde. Danach
wurde die Haltung und Zucht der Rassen American Staffordshire
Terrier, American Pitbull Terrier, Staffordshire Bullterrier,
Bullterier und deren Kreuzungen grundsätzlich verboten. Die Kläger
hatten dagegen argumentiert, die Gefährlichkeit von Hunden werde
unabhängig von der Rasse entscheidend durch die Erziehung durch den
Besitzer geprägt. Die in der Gefahrenabwehrverordnung aufgelistete
Auswahl der Hunderassen sei deshalb willkürlich.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wird am Mittwoch
ebenfalls über Klagen gegen die Kampfhundeverordnungen in
Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein befassen.
Quelle:
http://www.freiepresse.de/TEXTE/NACHRICHTEN/DEUTSCHLAND/TEXTE/525643.html
Niedersachsen - Landespolitik
Kein Maulkorb mehr für
Kampfhunde
Der Landtag hat ein neues Kampfhundegesetz verabschiedet. Die
Halter gefährlicher Rassen brauchen danach eine behördliche
Erlaubnis, aber der Maulkorbzwang entfällt.
Gegen die Stimmen von CDU und Grünen hat der Landtag am Mittwoch
ein neues Hundegesetz beschlossen. Vom 1. März kommenden Jahres an
benötigen Halter gefährlicher Hunde eine behördliche Erlaubnis. Das
gilt für American-Staffordshire-Terrier, Staffordshire Bullterrier,
Bullterrier und Pitbull-Terrier sowie für Kreuzungen mit einer
dieser Rassen. Die Erlaubnis soll nur dann erteilt werden, wenn der
Halter volljährig ist. Außerdem muss der Hundebesitzer nachweisen,
dass er zuverlässig und sachkundig genug ist, ein derartiges Tier zu
halten. Maulkörbe für gefährliche Hunde sind nicht mehr vorgesehen.
Die Tiere müssen aber einen Wesenstest absolvieren. Die Halter
müssen für ihre "Lieblinge³ eine Haftpflichtversicherung
abschließen. Außerdem besteht ein Leinenzwang. Hunde anderer Rassen,
die sich aggressiv verhalten, sollen laut Gesetz wie die vier
Kampfhunderassen behandelt werden.
Die CDU-Abgeordnete Ilse Hansen kritisierte das Gesetz. Kein Hund
werde als Kampfhund geboren, sagte sie in der Debatte. "Hunde werden
von Menschen zu Bestien gemacht.³ Für die Grünen bemängelte
Hans-Jürgen Klein den hohen Verwaltungsaufwand, den das neue Gesetz
mit sich bringe. "Durch das unsinnige Abarbeiten von Rasselisten
werden Verwaltungsmitarbeiter gebunden", sagte Klein. Stattdessen
solle man sich lieber um verantwortungslose Züchter, Händler und
Halter kümmern.
Landwirtschaftsminister Uwe Bartels (SPD) verteidigte das
Kampfhundegesetz. Es sei wissenschaftlich erwiesen, dass bestimmte
Rassen besonders aggressiv sind, meinte er. Mit dem neuen Gesetz sei
der Schutz der Bevölkerung auf hohem Niveau gewährleistet.
Das Gesetz ersetzt die alte Kampfhundeverordnung, die das
Bundesverwaltungsgericht gekippt hatte.
Quelle:
http://www.haz.de/niedersachsen/landespolitik/148764.html
LANDESPOLITIK
23.11. ROT-ROTER SENAT PLANT NEUREGELUNG
Hundegesetz für Berlin
BERLIN - Die rot-rote Koalition plant ein Hundegesetz für Berlin.
SPD und PDS seien sich einig, dass die bisherige Regelung geändert
und die Rasseliste überarbeitet werden müsse, sagte die
innenpolitische Sprecherin der SPD, Heidemarie Fischer, dem
"Berliner Kurier". "Wir werden uns Anfang 2003 mit Verbänden und
Interessengruppen zusammensetzen und ein Hundegesetz erarbeiten",
sagte Fischer vor dem Hintergrund der jüngsten Entscheidung des
Berliner Verwaltungsgerichts. PDS-Innenexperte Gernot Klemm schlug
eine Haftpflichtversicherung für Hunde vor.
Das Gericht hatte am Vortag entschieden, dass einem Hundehalter
ein so genannter Kampfhund nicht allein wegen Zugehörigkeit zu einer
bestimmten Rasse weggenommen werden dürfe. Es gab dem Antrag eines
Hundehalters gegen die Sicherstellung seiner American-Staffordshire-
Terrier-Mischlingshündin statt (VG 14 A 57.02). Das Gericht folgte
damit Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom Juli In der
Hundeverordnung des Landes Berlin findet sich eine Liste von
Hunderassen - darunter auch der Hund des Antragstellers -, die als
gefährlich gelten. Das Bezirksamt Tempelhof hatte eine Gefahr für
die öffentliche Sicherheit gesehen, weil es dem Hundebesitzer nicht
zutraute, sein Tier angemessen zu halten.
Klemm begrüßte, dass jetzt auch die SPD von der Notwendigkeit
einer Neuregelung überzeugt sei. Die müsse aber beim Halter
ansetzen. dpa
Quelle:
http://www.MaerkischeAllgemeine.de/?loc=3_2&id=83123&weiter=250
Gericht kippt Hundeverordnung
Rassen dürfen nicht von vornherein als gefährlich eingestuft
werden Die Berliner Hundeverordnung kommt auf den Prüfstand. Am
Mittwoch hat das Berliner Verwaltungsgericht dem Antrag eines
Hundehalters gegen die Sicherstellung seiner
American-Staffordshire-Terrier-Mischlingshündin stattgegeben. "Die
Entscheidung stellt klar, dass der Verordnungsgeber für die Frage
der Gefährlichkeit mangels gesetzlicher Ermächtigung nicht an die
Zugehörigkeit zu bestimmten Rassen anknüpfen durfte³, heißt es im
Beschluss der Kammer.
Der generelle Leinen- und Maulkorbzwang fällt aber erst, wenn das
Urteil rechtskräftig wird. Das kann dauern, denn vermutlich wird die
Gegenseite Beschwerde einlegen. In der Senatsverwaltung für
Gesundheit und Soziales will man zunächst einmal die schriftliche
Urteilsbegründung abwarten. "Dann müssen wir sehr genau prüfen",
sagt Behördensprecherin Regina Kneiding. Bislang sei man davon
ausgegangen, dass die Hundeverordnung "rechtsfest" sei.
Die Verordnung krankt laut Gericht vor allem daran, dass
bestimmte Rassen von vornherein als gefährlich eingestuft werden. In
der Wissenschaft sei umstritten, welchen Einfluss neben der Rasse
außerdem noch Erziehung, Ausbildung des Hundes und Eignung des
Halters auf das aggressive Verhalten habe. Vom Urteil des
Verwaltungsgerichts sind lediglich die Hunde betroffen, die bislang
nicht auffällig geworden sind. Hat ein Tier zugebissen, kann die
Behörde weiterhin Sanktionen wie Maulkorb- und Leinenzwang
verhängen. Egal, welcher Rasse das Tier angehört. Tsp
Quelle:
http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/22.11.2002/316871.asp
Behörde darf Kampfhund nicht sicherstellen
Berlin (dpa) - Die Sicherstellung eines so genannten Kampfhundes
allein wegen Zugehörigkeit zu einer bestimmten Rasse ist
rechtswidrig (VG 14 A 57.02). Dem Antrag eines Hundehalters gegen
die Sicherstellung seiner
American-Staffordshire-Terrier-Mischlingshündin gab das
Verwaltungsgericht Berlin gab mit der Entscheidung statt. Das
Gericht folgte damit Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom Juli
2002.
In der Hundeverordnung des Landes Berlin findet sich eine Liste
von Hunderassen, darunter auch der Hund des Antragstellers, die als
gefährlich gelten. Das Bezirksamt Tempelhof hatte eine Gefahr für
die öffentliche Sicherheit gesehen, weil es dem Hundebesitzer nicht
zutraute, sein Tier angemessen zu halten.
Hundeverordnungen sind jedoch von Bundesland zu Bundesland
verschieden. Die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts müssen
deshalb nicht zwingend befolgt werden und der gleiche Sachverhalt
könnte in einem anderen Bundesland zu einem anderen Urteil führen.
Quelle:
http://portale.web.de/Schlagzeilen/News/?msg_id=2195992
Das Berliner Bundesverwaltungsgericht hat die niedersächsische
Kampfhundeverordnung für nichtig erklärt. Es sei nicht geklärt,
ob die Rasse allein einen Hund gefährlich macht.
In allen Bundesländern gibt es Verordnungen zum
Schutz vor gefährlichen Kampfhunden. Doch sind diese nicht
einheitlich. Was ein Kampfhund ist und was nicht, hat jedes Land
selbst festgelegt. Gegen die Hundesrassen-Liste des Landes
Niedersachsen hatten Hundebesitzer und Tierschützer geklagt.
Das Bundesverwaltungsgericht in Berlin erklärte
die Hunderegelung in der niedersächsischen Gefahrtier-Verordnung
nun in einem Grundsatzurteil für nichtig. Demnach war die niedersächsische
Regierung nicht befugt, ohne Zustimmung des Landtags bestimmte
Hunderassen wegen der Gefahr für die Bevölkerung zu verbieten.
Eingriffe der staatlichen Verwaltung in die Freiheitssphäre zum
Zweck der Gefahrenvorsorge müssten per Gesetz geregelt werden.
Zuvor hatte bereits das Oberverwaltungsgericht Lüneburg Einwände
gegen die Verordnung erhoben. Es sah in der Hunderegelung eine
Ungleichbehandlung verschiedener Hunderassen. Das niedersächsische
Landwirtschaftsministerium hatte angekündigt, die Verordnung zu
überarbeiten, solle das Berliner Gericht die Einwände des
Oberverwaltungsgerichts bestätigt würden. Niedersachsen werde
die Verordnung jedoch «nicht entschärfen», betonte ein
Ministeriumssprecher in Hannover.
Das Oberlandesgericht Lüneburg hatte die niedersächsische
Kampfhundeverordnung teilweise außer Kraft gesetzt. Unter anderem
durften anschließend Bullterrier, American Staffordshire Terrier
und Pitbullterrier wieder gehalten und gezüchtet werden, wenn für
jeden Hund dessen Ungefährlichkeit nachgewiesen wird. Dagegen
hatte das Land Niedersachsen Berufung beantragt.
Richter: Wissenschaft lässt uns im Stich
Das Bundesverwaltungsgericht musste nun unter
anderem entscheiden, ob die Rasse eines Hundes als einziges
Kriterium für seine Gefährlichkeit gelten kann. Nach Auffassung
der Richter besteht zwar der Verdacht, dass von bestimmten Rassen
eine erhöhte Gefahr ausgeht. Es sei aber in der Wissenschaft
umstritten, welche Bedeutung diesem Kriterium neben der Erziehung
eines Hundes oder dem Verhalten des Besitzers habe.
Es sei nicht geklärt, ob eine genetische Veranlagung die
Ursache von Beißattacken sei. «Die Wissenschaft lässt uns
teilweise im Stich, bislang», so der Vorsitzende Richter Franz
Bardenhewer.
Tierschützer sind anderer Meinung. Sie glauben nicht an eine
solche Anlage, sondern daran, dass allein falsche Haltung für die
Aggressivität der Tiere verantwortlich ist. Daher halten sie auch
die generelle Maulkorbpflicht für falsch und unverhältnismäßig.
Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht könnten nun
ähnliche Verordnungen in anderen Bundesländern hinfällig
werden. (nz)
http://www.netzeitung.de/servlets/page?section=2&item=196590

Hallo zusammen,
ich hatte schon vergessen,
wie schön Freudentränen sein können...
...jetzt weiß ich es
wieder!
Das Ganze begann als
"ganz normale Verhandlung". Die Anfangsplädoyers wurden
gehalten, und danach stellten die Richter ihre Fragen. Allerdings
wurde bereits vor der ersten Pause mehrfach seitens der Richter
darauf hingewiesen, daß sich der Verordnungsgeber mit seiner
Definition der Gefahrenabwehr hier "auf sehr dünnem Eis
bewege". Es sei wahrscheinlicher, daß es sich hierbei um
Risikovorsorge handle, für die eine gesetzliche Grundlage
bestehen müsse (Modell Bayern).
Um 13:00 Uhr wurde die
Verhandlung für eine Stunde unterbrochen.
Wir ließen es nicht zu,
daran zu glauben, daß die Richter mit dieser Definition ernst
machen würden, denn zu oft gab es schon das "gute
Gefühl", und am Ende standen wir mit nichts da, z.B.. als es
um die Berliner Verordnung ging, denn auch hier stellten die
Richter die richtigen Fragen, und auch hier sah der
Verordnungsgeber schwach aus. Am Ende wurde dann doch die VO in
allen Punkten bestätigt.
Dennoch, Hoffnung keimte
auf, denn es war klar, das beträfe alle VOs.
Als es um 14:00 Uhr
weiterging, trauten wir unseren Ohren nicht: Die Richter konnten
nicht nur reden, sondern auch denken! Mehrfach wurden seitens der
Richter Argumente des Landes Niedersachsen gegen das Land
selbst verwendet, wie z.B. als das Land behauptete, daß der
Schäferhund ja statistisch weniger auffällig sei, da seine
Population ja viel größer ist, und die Richter darauf hinwiesen,
daß ja die Gefahr einer größeren Population
jedoch insgesamt auch als bedrohlicher angesehen werden
müsse.
Der Beispiele gab es
mehrere. Teilweise drängten die Richter die
"Abgesandten" des Landes Niedersachsen regelrecht in die
Ecke, und das meist mit zynisch-humoristischen Einlagen wie bei
der Frage nach der Akzeptanz von Schäferhundbissen: "Der
deutsche Schäferhund kommt gleich nach dem
deutschen Wald." war das richterliche Zitat. Die Argumente
des Verordnungsgebers wurden teilweise regelrecht in´s
Lächerliche gezogen, natürlich nicht ohne den nötigen Ernst
eines hohen Gerichts. Besonders der Vorsitzende hatte
offensichtlich den Schalk im Nacken.
Dem Land Niedersachsen
wurden nicht zuletzt auch die eigenen Zahlen um die Ohren gehauen.
Es war eine Pracht.
Dann, gegen 15:00
Uhr, begann das lange Warten.
Erst kamen wir nach drei
Stunden wieder. Eine halbe Stunde darauf vertröstete man uns um
weitere 45min bis 1Std. Als wir dann zurückkamen dauerte es
allerdings noch einmal länger als eine Stunde.
Wir überlegten, was wohl
passieren würde. Hätten sie die Courage mit ihrer
"Drohung" aus dem ersten Teil ernst zu machen?
Würden sie einfach das
Lüneburger Urteil bestätigen?
Würden sie die Lüneburger
Entscheidung revidieren?
Oder - worst case - zur
weiteren Beweisaufnahme nach Lüneburg zurückverweisen, was
weitere Jahre gekostet hätte? Für die Richter der goldene Weg um
die Entscheidung herum zu kommen.
Die Richter betraten den
Saal. Pokerfaces. Sie verlasen die Formalien. Dann kamen sie
zum ersten Aktenzeichen und als es hieß "Die Punkte 1-6 des
§1 der nieders. GefTVO sind, was die Rasse des American
Staffordshire Terriers betrifft, für nichtig zu erklären",
da wussten wir es, wir hatten gewonnen! Beim zweiten Aktenzeichen
wurde die Tragweite klar, und es fiel schwer weiterhin ruhig
dazustehen; die ersten Freudentränen kamen. Es war ein
ergreifender Moment, was wohl auch die Richter merkten, deren
Mienen sich nun lockerten. Wir hatten das Gefühl, als
würden sie sich mit uns freuen.
Nachdem das Urteil
begründet war, hielt es keinen mehr auf den Sitzen. Umarmungen,
Händedrücke, Schulterklopfen....
... es war der Lohn für
all die harte Arbeit der letzten zwei Jahre.
Danach hatten die Handys zu
tun....
Es gilt nun dafür zu
sorgen, dass in den kommenden Gesetzgebungsverfahren auch unsere
Stimmen gehört werden.
Wir sind in der nächsten
Instanz!
Immer noch bewegte Grüße,
Christian & Don
www.robindog.de
Würden Sie sich jetzt nicht wünschen,
dass Sie früher etwas getan
hätten?
Stellen Sie sich vor, Sie hätten
einen neuen Nachbarn.
Dieser Nachbar mag Sie nicht!
Und Ihren Hund mag er auch nicht!
Eines
Tages, als Sie gerade beim Einkaufen sind, ruft er die Polizei mit
der Begründung, in Ihrer Wohnung würde sich ein gefährlicher
Kampfhund befinden. Die Polizei kommt mit dem
Sondereinsatzkommando und bricht Ihre Tür auf.
Sie
darf das, weil das Grundrecht auf Unantastbarkeit der Wohnung bei
Kampfhunden nicht gilt. Woher sollen die auch wissen, dass Sie
einen schwarzen Labrador haben?
Ihr
Hund bellt und knurrt. Er hat Angst.
Die
Polizei fängt Ihren Hund mit einer Drahtschlinge ein. Sie darf
das, da der Hund sich beim Betreten der Wohnung aggressiv gezeigt
hat. Welcher Hund würde das nicht, wenn die Wohnung aufgebrochen
wird? Ihr Hund wird mit einer Drahtschlinge um den Hals abgeführt
und in die Tiersammelstelle gebracht. Er zittert vor Angst, er weiß
nicht was passiert. Da er sich wehrt, zieht sich die Drahtschlinge
zu. Der Draht schneidet schon durchs Fleisch. Ihr Hund zieht immer
mehr, um sich zu befreien.
Für
die Polizei ist das ein aggressives Verhalten.
Als Sie nach Hause kommen,
sehen Sie die aufgebrochene Wohnung. Ihr Nachbar grinst und erzählt
Ihnen, dass Ihr „blöder Köter“ endlich das bekommen hat, was
er verdient hat.
Ihr Labrador ist ein Opfer der Kampfhundeverordnung geworden!
Würden Sie sich jetzt nicht wünschen,
dass Sie früher
etwas getan hätten?
von Sonja Schlamp
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