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Stand: 14.11.04


das Urteil aus Hamburg: http://www.mtw-ev.de/pages/03n3300u.pdf

P r e s s e e r k l ä r u n g

Hamburger Hundeverordnung nichtig!

Das Hamburger Verwaltungsgericht hat in einem Grundsatzurteil erkannt, dass die Hundeverordnung vom 18.07.2000 nichtig ist. Konkret wurde der Feststellungsklage von zehn Hundehalterinnen und Hundehaltern der sogenannten Kategorie I stattgegeben, die geltend gemacht hatten, durch die Gebote und Verbote der Hundeverordnung nicht verpflichtet zu sein. Wie beantragt war, stellte das Gericht fest, dass die Klägerinnen und Kläger berechtigt sind, ihre Hunde auch ohne Einholung einer Genehmigung, ohne Leine und Maulkorb sowie ohne Beachtung der weiteren Vorgaben der Hundeverordnung zu halten.

Mit der ausführlich begründeten Entscheidung schloss sich das Verwaltungsgericht mehreren Revisionsentscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts an, in denen seit Sommer 2002 die Hundeverordnungen der Länder Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern sowie Brandenburg für nichtig erklärt worden waren.

Auch die Hamburger Hundeverordnung geht zu Unrecht davon aus, dass von Hunden allein wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten Rasse Gefahren ausgehen können. Das Hamburger Gericht folgte der Auffassung der klagenden Hundehalter, dass sich vor dem Hintergrund der verfügbaren fachwissenschaftlichen Erkenntnisse aus der bloßen Zugehörigkeit zu einer Rasse, einem Typ oder einer entsprechenden Kreuzung keine abstrakte Gefahr von Hundeindividuen ableiten lässt. Ein bloßer Gefahrenverdacht rechtfertigt jedoch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich das Verwaltungsgericht nunmehr dezidiert angeschlossen hat, keine Maßnahmen auf dem Gebiet der Gefahrenabwehr.

Das Verwaltungsgericht hat die Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen. "Das Urteil wird auch in der Berufungsinstanz Bestand haben", führt Rechtsanwalt Dr. Ulrich Wollenteit aus, der die Kläger in dem Verfahren vertreten hat. "Es liegt voll auf der Linie der höchstrichterlichen Rechtsprechung." Dr. Wollenteit rechnet mit weitreichenden Konsequenzen für laufende Haltungsuntersagungen, für die Hundesteuer sowie für Strafverfahren. Die Beschlagnahme etlicher harmloser Hunde durch die Staatsanwaltschaft wird nicht aufrecht zu halten sein. Dr. Wollenteit kündigt verwaltungsgerichtliche Eilverfahren für den Fall an, dass der Senat die Entscheidung über den Fortbestand der Hundeverordnung durch zeitraubende Rechtsmittel vertagen sollte.

W. Albrecht, Mitglied der Interessengemeinschaft verantwortungsbewusster Hundehalter (www.sos-hamburgdog.de <http://www.sos-hamburgdog.de> ) , führt aus: "Der Senat sollte die Entscheidung als Chance begreifen, seine Haltung zu den Rasselisten grundsätzlich zu überdenken. Den Ordnungsbehörden standen und stehen ohne diese Verordnung ausreichende Mittel zum Vorgehen gegen tatsächlich gefährliche Hunde aller Rassen zur Verfügung."

Hamburg, den 9. September 2003

Rechtsanwalt

Dr. Ulrich Wollenteit

Urteil: Wesentliche Teile der Brandenburger Hundeverordnung ungültig

  
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Mittwoch wesentliche Teile der brandenburgischen Hundehalterverordnung für ungültig erklärt. Die Gefährlichkeit von Hunden könne nicht nur nach Rassegesichtspunkten erfolgen, erklärten die Richter und bestätigten damit ihre bisherige Rechtsprechung.
 
Der zuständige 6. Senat hatte bereits im vergangenen Jahr die Rasseliste für unzulässig erklärt und die Verordnungen von Niedersachsen und Schleswig-Holstein gekippt. Mit dem Urteil war die Klage von Hundehaltern aus Brandenburg, darunter Tierärzte, gegen die seit drei Jahren geltende Verordnung in wesentlichen Punkten erfolgreich. Sie hatten die Liste angegriffen, die ein Haltungs-, Zucht- und Handelsverbot für "besonders gefährliche" Rassen vorsieht.
 
Ferner kritisierten sie, dass eine Reihe von Hunden - darunter Rottweiler und Dobermann - als gefährlich eingestuft wurden. Bei ihnen musste laut Verordnung mit einem Zeugnis belegt werden, dass sie "harmlos" sind. Diese Regelungen sind nach Auffassung der Leipziger Richter unzulässig. Zwar bestehe für bestimmte Rassen derzeit der Verdacht, dass von ihnen erhöhte Gefahr ausgehe. Es sei jedoch in der Wissenschaft umstritten, welche Bedeutung diesem Faktor neben zahlreichen anderen Ursachen wie Erziehung und Ausbildung zukomme.
 
Mit diesem Urteil widersprachen die Bundesrichter der Auffassung des brandenburgischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Frankfurt (Oder). Sein Urteil wurde in diesen Punkten aufgehoben. Für Hunde, bei denen individuell eine Gefährlichkeit festgestellt wird, gilt die Verordnung laut Urteil allerdings weiter. Damit bleibt beispielsweise der Maulkorb- und Leinenzwang für jene Tiere erhalten, die eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder ähnliche Eigenschaften aufweisen.
 
Brandenburg hatte seine Regeln für Hundehalter, wie andere Lände auch, nach dem tödlichen Angriff von Kampfhunden auf einen kleinen Jungen in Hamburg im Sommer 2000 verschärft. Eckpunkt der Verordnung war ein Haltungs-, Zucht- und Handelsverbot für American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier und Tosa Inu.

Brandenburg - Kampfhundverordnung wird entschärft

Noch 2003 soll sie durch ein Gesetz abgelöst werden 

Von Bernd Baumann 

Die seit August 2000 geltende brandenburgische Hundehalterverordnung hat seitdem die Gerichte beschäftigt. Jetzt will Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) das damals unter erheblichen Zeitdruck entstandene restriktive Regelwerk freiwillig kippen. Noch 2003 soll es durch ein Gesetz ersetzt werden. Schönbohm erhofft sich davon eine deutlich höhere Rechtssicherheit.

Im Innenministerium wird gegenwärtig ein entsprechendes Arbeitspapier diskutiert. Nach der Sommerpause soll der Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht werden. Abstriche wird es vor allem bei der so genannten Rasseliste geben. Die noch geltende Verordnung beinhaltet einen Leinen- und Maulkorbzwang sowie das Verbot von Zucht und Handel besonders gefährlicher Rassen. Dazu gehören Pitbull Terrier, American Staffordshireterrier, Staffordshire Bullterrier und Tosa Inu. Für weitere 13 als gefährlich klassifizierte Rassen, darunter auch Dobermann und Rottweiler, müssen die Halter nachweisen, dass ihre Vierbeiner ungefährlich sind.

Im künftigen Gesetz soll das geltende generelle Haltungsverbot für die bisher in die Gruppe der »unwiderlegbar gefährlich« eingestuften Hunderassen aufgehoben werden. Die Rasse Tosa Inu zählt dann nur noch zu den »gefährlichen Hunden«. Zu den Neuerungen gehört auch, dass die Besitzer gefährlicher Hunde künftig eine Haftpflichtversicherung abschließen müssen.

Hintergrund für die Gesetzesvorlage sind zahlreiche Gerichtsentscheidungen in mehreren Bundesländern. Hundehalter hatten sich gegen die Bestimmungen zur Wehr gesetzt und teilweise Recht bekommen. So kippte das Berliner Verwaltungsgericht die Kampfhundeverordnung in der Hauptstadt. In Brandenburg musste das Oberverwaltungsgericht in Frankfurt (Oder) über fünf Normenkontrollklagen entscheiden. In vier Fällen wurden die Beschwerden der Hundehalter abgewiesen. Die Kläger legten Revision beim Bundesverwaltungsgericht ein. Weitere acht Klagen sind noch anhängig.

Nach Einschätzung des innenpolitischen Sprechers der CDU, Sven Petke, hat sich die Hundehalterverordnung im Land bewährt. So sei die Zahl der Hundebisse zurückgegangen. Während die Behörden für 2001 noch 262 derartige Vorfälle registrierten, waren es 2002 nur noch 215. Noch deutlicher rückläufig waren Bissverletzungen durch gefährliche Hunde. Diese reduzierten sich von 35 im Jahr 2001 auf 20 im letzten Jahr.

Das neue Gesetz könne auch Probleme beseitigen, die durch die rigide Verordnung entstanden waren, meinte die PDS-Innenexpertin Kerstin Kaiser-Nicht. Kampfhunde seien schließlich in den vergangenen Jahren massenhaft in die Tierheime gebracht worden.

(ND 17.06.03)

Quelle: http://www.nd-online.de/artikel.asp?AID=37008&IDC=5


Wowereit: Maulkorbzwang für Kampfhunde bleibt erhalten

Der Senat wird nach Einschätzung des Regierenden Bürgermeisters Klaus Wowereit (SPD) nicht vom generellen Maulkorbzwang für Kampfhunde abrücken.

"Ich bin sicher, es gibt eine einvernehmliche Lösung im Senat", sagte er gestern nach der Senatssitzung. Zudem gebe es keinen Streit zwischen ihm und Gesundheitssenatorin Heidi Knake-Werner (PDS). Von der Senatorin sei gewiss nicht die Initiative ausgegangen, das Hundegesetz zu novellieren und den Maulkorbzwang auf Ausnahmefälle zu begrenzen. "Die Debatte wird immer dann verschärft geführt, wenn etwas passiert ist", sagte Wowereit. Deshalb dürfe es jetzt nicht zu einer Verharmlosung kommen.

Quelle: http://morgenpost.berlin1.de/bm/inhalt/heute/berlin/story605299.html


Auch Kampfhunde dürfen ohne Maulkorb auf die Straße

Die Pläne des Senats für ein neues Hundegesetz reichen vor allem Eltern nicht aus. Auch der zuständige Stadtrat ist skeptisch Noch ist der neue Entwurf zum Hundegesetz nicht fertig ­ und schon stößt er bei den Berlinern auf Skepsis. Marco und Ramona zum Beispiel, beide Mitte zwanzig, sind für eine Maulkorbpflicht ohne Ausnahme. "Es ist einfach schon zu viel passiert." Familienvater Bernd Ebert schlägt einen Hundeführerschein für Halter von Hunde ab einer bestimmten Größe vor. Dass Kampfhunde demnächst seinen Kindern ohne Maulkorb im Park entgegenkommen könnten, findet er beängstigend. "Die Einhaltung der Leinenpflicht hat auch schon wieder nachgelassen." Neu in den Gesetzesplänen ist, dass der Charakter des Hundes und nicht seine Rassenzugehörigkeit zeigen soll, ob er gefährlich ist. Nur noch vier Hunderassen statt bisher zwölf werden als gefährlich eingestuft. Ihre Zucht wird verboten. An die Leine müssen jetzt alle Hunde. Dafür brauchen viele Tiere den Maulkorb nicht mehr zu tragen, wenn ein Tierarzt überprüft hat, dass sie nicht aggressiv sind. Das soll offenbar auch für die vier als gefährlich eingestuften Rassen gelten: den Pit-Bull, den American Staffordshire Terrier, den Staffordshire Bullterrier und den Bullterrier.

"Das ist ja alles gut gemeint, aber wie wollen Sie denn auf der Straße überprüfen, ob ein Hund gefährlich ist? Das merkt man meistens erst nach dem Biss", sagt Andreas Geisel (SPD), der Stadtrat für Umwelt und Gesundheit in Lichtenberg. Sein Amt überwacht die Hundehaltung in ganz Berlin. Dass sein Einwand nicht unberechtigt ist, zeigte sich erst am Donnerstag wieder in Brandenburg. Dort wurde ein schwerbehinderter Angler von einem Schäferhund angefallen. Der Halter war nicht dazu in der Lage, seinen Hund zurückzureißen. Der 72-Jährige wurde an Armen und am Rücken verletzt und musste in einem Krankenhaus behandelt werden. Stadtrat Geisel nimmt seine vierjährige Tochter lieber auf den Arm wenn er einen Hund sieht, selbst wenn der Besitzer sagt, das Tier wolle nur spielen.

Karl-Heinz Faisst hat zwar keine kleinen Kinder mehr, die er vor Hunden schützen muss, doch er würde sie gerne ganz aus der Stadt verschwinden sehen. "Einen Hund kann man doch in einer Wohnung nicht artgerecht halten. Wer sich kein großes Grundstück leisten kann, der sollte auch keinen Hund haben." Constance Frey

Quelle: http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/16.05.2003/572148.asp


Sachsen-Anhalt will auf Kampfhundegesetz verzichten

Betroffen sind Terrier, American Staffordshire, American Pitbull Terrier und der Staffordshire Bullterrier.

FDP-Abgeordneter Kehl sagte gegenüber dem MDR , dass zum Schutz der Mitmenschen kein spezielles Gesetz nötig ist. Gleichzeitig forderte er die Kommunen auf, über die Senkung der Hundesteuer bei einigen Rassen nachzudenken.

Im Frühjahr 2002 wurde die verschärfte Verordnung vom Oberverwaltungsgericht zurückgewiesen, in der die Zucht und der Handel der Rassen verboten wurden war.

Die Richter sahen keinen Grund, die Hunde anhand der Rasse als gefährlich einzustufen.

Quelle: http://www.shortnews.de/start.cfm?id=435926&newsid=15&rubrik1=Freizeit&rubrik2=Tiere&rubrik3=Hunde&sort=1&start=1&suche=hund&nps=20&zeitraum=999&sparte=4


Die rheinland-pfälzische Gefahrenabwehrverordnung - Gefährliche Hunde - VOM  30. JUNI 2000 besagt in Paragraf 1:

Als gefährliche Hunde im Sinne dieser Verordnung gelten: 1. Hunde, die sich als bissig erwiesen haben. 2. Hunde, die durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie Wild oder Vieh hetzen oder reißen. 3. Hunde, die in aggressiver oder Gefahr drohender Weise Menschen angesprungen haben. 4. Hunde, die eine über das natürliche Maß hinaus gehende Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder andere in ihrer Wirkung vergleichbare Eigenschaft entwickelt haben.

Hunde der Rassen Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier sowie Hunde, die von einer dieser Rassen abstammen, sind gefährliche Hunde im Sinne dieses Paragrafen.

Zudem gilt: "Außerhalb des befriedeten Besitztums S sind gefährliche Hunde anzuleinen und haben einen das Beißen verhindernden Maulkorb zu tragen"

(Paragraf 5, Absatz 4).(mr)

Quelle: http://www.intrinet.de/regionales/btpr/254873.php3


Neues Kampfhunde-Gesetz für Schleswig-Holstein

Lübeck/Kiel (dpa/lno) - Schleswig-Holstein bereitet nach einem Bericht der "Lübecker Nachrichten" (Samstagausgabe) ein Gesetz gegen Kampfhunde vor.

Statt elf Hunderassen - wie in der von einem Bundesgericht im Dezember gekippten Verordnung - stufe die neue Liste nur noch vier Rassen als gefährlich ein: Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier. Für diese Rassen soll eine Haftpflichtversicherung künftig vorgeschrieben werden.

Quelle: http://www.ln-online.de/Nachrichten/Lokales/luebeck__1012746.htm


Freitag, 20. Dezember 2002

Hunde-Rassenliste hat vorerst Bestand

Fall an Greifswalder Gericht zurückverwiesen / Formsachen sind zu klären Schwerin Die Hundehalterverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern bleibt vorerst wie sie ist. Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig hat ein Revisionsverfahren an das Oberverwaltungsgericht Greifswald (OVG) zurückgewiesen. Dieses muss laut Wolfgang Sailer, Pressesprecher des Leipziger Gerichtes, nun klären, ob die derzeitige Hundehalterverordnung auch den Erfordernissen des unter Landesrecht fallenden Polizeirechts entspricht. Nur in Mecklenburg-Vorpommen werde die Liste gefährlicher Hunde um einen zusätzlichen Wesenstest erweitert, so Sailer weiter. Dieser Wesenstest entspreche vermutlich der Aufgabe der Polizei, Gefahren zu untersuchen und nicht vorsorglich Risiken zu beseitigen. Das soll das OVG rechtlich werten.

Maulkorb und Leine bleiben Pflicht

Bis das OVG die noch ausstehenden entscheidungserheblichen Vorschriften geprüft hat, bleibt die Praxis wie bisher. Maulkorb und Leinenzwang für gefährliche Hunde. Zu diesen zählen die zwölf Kampfhunde-Rassen der Liste sowie solche Hunde, die Kinder, Erwachsene oder andere Tiere gebissen haben, ohne zuvor selbst angegriffen worden zu sein. Für diese braucht der Halter eine Erlaubnis von der örtlichen Ordnungsbehörde. Dafür müssen fachliches Wissen, körperliche Eignung, Volljährigkeit und Zuverlässigkeit nachgewiesen werden. Durch diese Auflagen sank die Zahl der Kampfhunde auf heute etwa 3000 gemeldete. Bis zum Sommer wurden 131 Hunde ihren Besitzern abgenommen, 71 Tiere mussten wegen ihrer Aggressivität eingeschläfert werden. 90 Euro Strafe kostet ein Verstoß gegen die Hundehalterverordnung im Durchschnitt. In einigen extremen Fällen mussten Kampfhundehalter allerdings sogar Strafen bis zu 511 Euro zahlen, heißt es in einem Bericht des Innenministeriums.

Innenminister wertet Entscheidung als Erfolg Innenminister Gottfried Timm (SPD) wertete die Entscheidung des Leipziger Gerichtes als Erfolg, da die derzeitige Verordnung im Gegensatz zu den Regelungen anderer Länder nicht aufgehoben wurde. Außerdem gehe er davon aus, dass die umstrittene Rasseliste Bestand haben wird. "Alle wesentlichen Teile der Verordnung sind bereits durch diese Instanz bestätigt worden", so der Minister.

Hundehalter fordert mehr Pflichten für alle Erwin Hirschner, Hundeschulenbesitzer aus Rüggow bei Wismar, teilt diese Euphorie nicht. Seine Zweifel an der Rasseliste bleiben. "Es gibt gefährliche und ungefährliche Hunde, aber auf Rassen ist das nicht übertragbar", sagt er. Und wenn schon Liste: "Wieso sind der Kaukasische Schäferhund und der Kuvasz nicht enthalten?", fragt er sich. "Wenn die rot sehen, stoppt sie keiner", ist sich der Hundeausbilder sicher. Aufgrund ihrer potenziellen Kraft hält Hirschner eigentlich alle Hunde, die größer als 40 Zentimeter und schwerer als 20 Kilogramm sind, für gefährlich. Er geht beim Umgang mit Hunden sogar noch weiter als die bisherige Verordnung. Er fordert: "Jeder Hundebesitzer sollte eine Sachkundeprüfung ablegen müssen."

Susann Galda

Liste gefährlicher Hunderassen

1. American Pitbull Terrier

2. American Staffordshire

Terrier

3. Staffordshire Bullterrier

4. Bull Terrier

5. Tosa Inu

6. Bullmastiff

7. Dogo Argentino

8. Dogue Bordaux

9. Fila Brasileiro

10. Mastiff

11. Mastino Espanol

12. Mastino Napoletano

Quelle: http://www.svz.de/newsmv/MVVermischtes/20.12.02/liste/liste.html


Nach Gerichtsurteil kein Leinenzwang mehr für Kampfhunde

Kiel (dpa) - Der generelle Leinen- und Maulkorbzwang für so genannte Kampfhunde ist in Schleswig-Holstein bis auf weiteres aufgehoben. Damit reagierte Innenminister Klaus Buß (SPD) am Donnerstag auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom Vorabend.

Danach darf das Land in seiner Verordnung die Gefährlichkeit eines Hundes nicht allein aus der Rasse des Tieres herleiten. Die Rasse kann allerdings zum Anlass für eine individuelle Gefährlichkeitsprüfung genommen werden.

Mit dem Urteil haben die Leipziger Richter wesentliche Teile der schleswig-holsteinischen Verordnung für nichtig erklärt. Es sei wissenschaftlich noch nicht ausreichend geklärt, welche Bedeutung der genetischen Veranlagung eines Hundes als Ursache für Beiß-Attacken im Verhältnis zu anderen Ursachen wie Erziehung und Ausbildung zukomme, heißt es darin. Es bestehe aber der Verdacht, dass von bestimmten Rassen eine Gefahr ausgehe.

Das Urteil bedeute aber keine Rückkehr zum alten Recht, sagte Buß. «Rasselisten für gefährliche Hunde sind auch künftig nicht verboten.» Es sei zu entscheiden, ob die Verordnung überarbeitet oder der Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden in einem förmlichen Gesetz geregelt werden solle.

Quelle: http://www.intrinet.de/news/weltnews/235461.php3


Minister lässt Kampfhunde von der Leine

In Schleswig-Holstein ist erlaubt, was Hamburg verbietet

Kiel - In Schleswig-Holstein dürfen Kampfhunde von sofort an wieder ohne Leine und Maulkorb vor die Tür. Dies teilte Innenminister Klaus Buß (SPD) gestern den Ordnungsbehörden mit. Buß setzte ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts um. Es hatte am Vortag den Kern der Landes-Hundeverordnung für nichtig erklärt, weil darin ohne gesetzliche Grundlage elf Hunderassen (von Pitbull bis Mastiff) pauschal als gefährlich eingestuft werden..

Mögliche Folge der Ministeranweisung: Kampfhundhalter aus Hamburg, wo weiter Leinen- und Maulkorbzwang herrscht, lassen ihre Tiere jetzt im nördlichen Umland freien Lauf.

Wie die Schleswig-Holsteiner künftig vor beißwütigen Hunden geschützt werden, blieb gestern offen, obwohl das Urteil absehbar war. Bereits im Juli hatte das Bundesgericht die niedersächsische Hunderegelung aus denselben Gründen gekippt.

Buß skizzierte zwei Wege, um die Sicherheitslücke zu schließen. Erstens: Die Verordnung wird so überarbeitet, dass Kampfhundehalter künftig im Einzelfall die Ungefährlichkeit ihrer Tiere per Wesenstest nachweisen können. Zweitens: Rasseliste, Wesenstest und eine Halter-Haftpflichtversicherung werden gesetzlich festgelegt, also vom Landtag beschlossen.

Rechtlich sicherer wäre der Weg über das Parlament. Ihn würde Buß am liebsten einschlagen. Der Haken: Nur die SPD sprach sich gestern für diese Lösung aus. Die mitregierenden Grünen fühlten sich dagegen als erklärte Gegner der Rasseliste durch das Urteil bestätigt.

"Die Rasseliste gehört in den Reißwolf", hieß es auch bei der FDP. Sie regte unter anderem ein Bundes-Heimtierschutzgesetz an. Die CDU sprach von einer "schallenden Ohrfeige" für Buß und riet dem Minister, zu überlegen, ob angesichts des Polizei- und Ordnungsrechts eine Extra-Regelung für bissige Hunde überhaupt nötig sei.

erschienen am 20. Dez 2002 in Norddeutschland

Quelle: http://www.abendblatt.de/daten/2002/12/20/106444.html


NRW schreibt Kennzeichnung für große und gefährliche Hunde vor

Düsseldorf - In Nordrhein-Westfalen müssen künftig alle großen und gefährlichen Hunde mit einem fälschungssicheren Mikrochip gekennzeichnet sein. Die Daten der Tiere, für die auch eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden muss, sollen in einem landesweiten Register verzeichnet werden. Dies schreibt das Landeshundegesetz vor, das der Landtag am Mittwoch mit den Stimmen von SPD und Grünen verabschiedet hat. Verstöße gegen das Gesetz können mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren geahndet werden. CDU und FDP lehnten das Gesetz ab.

Das Gesetz soll für einen besseren Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden sorgen. Es unterscheidet vier Gruppen von Hunden. Die Rasseliste I führt vier zumeist als Kampfhunde bezeichnete Rassen auf. Dies sind Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bulltierer sowie deren Kreuzungen. Für die Rassen sowie deren Kreuzungen gilt bereits bundesweit ein Einfuhr- und Zuchtverbot. Sie dürfen nur mit behördlicher Erlaubnis gehalten werden. Vom Leinen- und Maulkorbzwang können die Hunde nur nach einer amtlichen Verhaltensprüfung befreit werden.

Für die Hunde der Rasseliste II gilt kein Zuchtverbot, ihre Besitzer müssen kein besonderes Interesse am Halten des Tieres nachweisen. Die Befreiung von Maulkorb -und Leinenzwang sowie die Bestätigung der Sachkunde kann auch ein anerkannter Sachverständiger erteilen. Ansonsten gelten die Vorschriften der Liste I. Auf der Liste II finden sich folgende Rassen: Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen.

Die so genannte 20/40er Regelung gilt für alle Hunde mit einer Größe von mindestens 40 Zentimeter oder einem Gewicht von mindestens 20 Kilo. Die Hunde müssen angemeldet werden, ihr Halter muss seine Sachkunde nachweisen. Die Sachkunde gilt als nachgewiesen, wenn der Halter den Hund seit mehr als drei Jahren ohne Zwischenfälle gehalten hat. Wie für die Tiere der Listen I und II muss eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestsumme von 500 000 Euro für Personenschäden abgeschlossen werden.

CDU und FDP nannten das Gesetz untauglich. Das Wesen eines Hundes hänge nicht von seiner Rasse, seinem Gewicht oder seiner Größe ab, sagte die FDP-Abgeordnete Ute Dreckmann. Gefährlich sei jeweils das einzelne Tier. Mit dem rigorosen Leinenzwang sorge das Gesetz für aggressive Hunde. (dpa)

Quelle: http://www.ksta.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/page&atype=ksArtikel&aid=1040139299832&openMenu=987490165154&calledPageId=992279212953&listid=994347600402


Magdeburg: Gericht hebt Kampfhundeverordnung auf

Urteil: Verdacht der Gefährlichkeit einer Rasse genügt nicht

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Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Sachsen-Anhalt hat die im März erlassene Kampfhundeverordnung des Landes aufgehoben. Mit dem Urteil entsprach das Gericht der Klage zweier Besitzer eines American Staffordshire Terriers. Es gebe keine hinreichenden Erkenntnisse, wonach Hunde allein wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten Rasse gefährlich seien.

Es sei umstritten, welche Bedeutung diesem genetischen Faktor neben anderen Ursachen, wie der Erziehung des Hundes oder der Eignung des Halters zukomme..

Nach Ansicht der Richter ist eine abstrakte Gefahr nicht feststellbar. Auch genüge der Verdacht, dass von den Hunden allein wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer Rasse Gefahr ausgehe, nach dem Gesetz nicht. Deshalb erklärte das OVG die Verordnung für nichtig. (2 K 198/02)

Sachsen-Anhalt hatte bereits 2000 eine Kampfhundeverordnung erlassen, die später nochmals verschärft und erweitert wurde. Danach wurde die Haltung und Zucht der Rassen American Staffordshire Terrier, American Pitbull Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterier und deren Kreuzungen grundsätzlich verboten. Die Kläger hatten dagegen argumentiert, die Gefährlichkeit von Hunden werde unabhängig von der Rasse entscheidend durch die Erziehung durch den Besitzer geprägt. Die in der Gefahrenabwehrverordnung aufgelistete Auswahl der Hunderassen sei deshalb willkürlich.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wird am Mittwoch ebenfalls über Klagen gegen die Kampfhundeverordnungen in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein befassen.

Quelle: http://www.freiepresse.de/TEXTE/NACHRICHTEN/DEUTSCHLAND/TEXTE/525643.html


Niedersachsen - Landespolitik

Kein Maulkorb mehr für Kampfhunde

Der Landtag hat ein neues Kampfhundegesetz verabschiedet. Die Halter gefährlicher Rassen brauchen danach eine behördliche Erlaubnis, aber der Maulkorbzwang entfällt.

Gegen die Stimmen von CDU und Grünen hat der Landtag am Mittwoch ein neues Hundegesetz beschlossen. Vom 1. März kommenden Jahres an benötigen Halter gefährlicher Hunde eine behördliche Erlaubnis. Das gilt für American-Staffordshire-Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und Pitbull-Terrier sowie für Kreuzungen mit einer dieser Rassen. Die Erlaubnis soll nur dann erteilt werden, wenn der Halter volljährig ist. Außerdem muss der Hundebesitzer nachweisen, dass er zuverlässig und sachkundig genug ist, ein derartiges Tier zu halten. Maulkörbe für gefährliche Hunde sind nicht mehr vorgesehen. Die Tiere müssen aber einen Wesenstest absolvieren. Die Halter müssen für ihre "Lieblinge³ eine Haftpflichtversicherung abschließen. Außerdem besteht ein Leinenzwang. Hunde anderer Rassen, die sich aggressiv verhalten, sollen laut Gesetz wie die vier Kampfhunderassen behandelt werden.

Die CDU-Abgeordnete Ilse Hansen kritisierte das Gesetz. Kein Hund werde als Kampfhund geboren, sagte sie in der Debatte. "Hunde werden von Menschen zu Bestien gemacht.³ Für die Grünen bemängelte Hans-Jürgen Klein den hohen Verwaltungsaufwand, den das neue Gesetz mit sich bringe. "Durch das unsinnige Abarbeiten von Rasselisten werden Verwaltungsmitarbeiter gebunden", sagte Klein. Stattdessen solle man sich lieber um verantwortungslose Züchter, Händler und Halter kümmern.

Landwirtschaftsminister Uwe Bartels (SPD) verteidigte das Kampfhundegesetz. Es sei wissenschaftlich erwiesen, dass bestimmte Rassen besonders aggressiv sind, meinte er. Mit dem neuen Gesetz sei der Schutz der Bevölkerung auf hohem Niveau gewährleistet.

Das Gesetz ersetzt die alte Kampfhundeverordnung, die das Bundesverwaltungsgericht gekippt hatte.

Quelle: http://www.haz.de/niedersachsen/landespolitik/148764.html


LANDESPOLITIK

23.11. ROT-ROTER SENAT PLANT NEUREGELUNG

Hundegesetz für Berlin

BERLIN - Die rot-rote Koalition plant ein Hundegesetz für Berlin. SPD und PDS seien sich einig, dass die bisherige Regelung geändert und die Rasseliste überarbeitet werden müsse, sagte die innenpolitische Sprecherin der SPD, Heidemarie Fischer, dem "Berliner Kurier". "Wir werden uns Anfang 2003 mit Verbänden und Interessengruppen zusammensetzen und ein Hundegesetz erarbeiten", sagte Fischer vor dem Hintergrund der jüngsten Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts. PDS-Innenexperte Gernot Klemm schlug eine Haftpflichtversicherung für Hunde vor.

Das Gericht hatte am Vortag entschieden, dass einem Hundehalter ein so genannter Kampfhund nicht allein wegen Zugehörigkeit zu einer bestimmten Rasse weggenommen werden dürfe. Es gab dem Antrag eines Hundehalters gegen die Sicherstellung seiner American-Staffordshire- Terrier-Mischlingshündin statt (VG 14 A 57.02). Das Gericht folgte damit Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom Juli In der Hundeverordnung des Landes Berlin findet sich eine Liste von Hunderassen - darunter auch der Hund des Antragstellers -, die als gefährlich gelten. Das Bezirksamt Tempelhof hatte eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit gesehen, weil es dem Hundebesitzer nicht zutraute, sein Tier angemessen zu halten.

Klemm begrüßte, dass jetzt auch die SPD von der Notwendigkeit einer Neuregelung überzeugt sei. Die müsse aber beim Halter ansetzen. dpa

Quelle: http://www.MaerkischeAllgemeine.de/?loc=3_2&id=83123&weiter=250


Gericht kippt Hundeverordnung

Rassen dürfen nicht von vornherein als gefährlich eingestuft werden Die Berliner Hundeverordnung kommt auf den Prüfstand. Am Mittwoch hat das Berliner Verwaltungsgericht dem Antrag eines Hundehalters gegen die Sicherstellung seiner American-Staffordshire-Terrier-Mischlingshündin stattgegeben. "Die Entscheidung stellt klar, dass der Verordnungsgeber für die Frage der Gefährlichkeit mangels gesetzlicher Ermächtigung nicht an die Zugehörigkeit zu bestimmten Rassen anknüpfen durfte³, heißt es im Beschluss der Kammer.

Der generelle Leinen- und Maulkorbzwang fällt aber erst, wenn das Urteil rechtskräftig wird. Das kann dauern, denn vermutlich wird die Gegenseite Beschwerde einlegen. In der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales will man zunächst einmal die schriftliche Urteilsbegründung abwarten. "Dann müssen wir sehr genau prüfen", sagt Behördensprecherin Regina Kneiding. Bislang sei man davon ausgegangen, dass die Hundeverordnung "rechtsfest" sei.

Die Verordnung krankt laut Gericht vor allem daran, dass bestimmte Rassen von vornherein als gefährlich eingestuft werden. In der Wissenschaft sei umstritten, welchen Einfluss neben der Rasse außerdem noch Erziehung, Ausbildung des Hundes und Eignung des Halters auf das aggressive Verhalten habe. Vom Urteil des Verwaltungsgerichts sind lediglich die Hunde betroffen, die bislang nicht auffällig geworden sind. Hat ein Tier zugebissen, kann die Behörde weiterhin Sanktionen wie Maulkorb- und Leinenzwang verhängen. Egal, welcher Rasse das Tier angehört. Tsp

Quelle: http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/22.11.2002/316871.asp


Behörde darf Kampfhund nicht sicherstellen

Berlin (dpa) - Die Sicherstellung eines so genannten Kampfhundes allein wegen Zugehörigkeit zu einer bestimmten Rasse ist rechtswidrig (VG 14 A 57.02). Dem Antrag eines Hundehalters gegen die Sicherstellung seiner American-Staffordshire-Terrier-Mischlingshündin gab das Verwaltungsgericht Berlin gab mit der Entscheidung statt. Das Gericht folgte damit Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom Juli 2002.

In der Hundeverordnung des Landes Berlin findet sich eine Liste von Hunderassen, darunter auch der Hund des Antragstellers, die als gefährlich gelten. Das Bezirksamt Tempelhof hatte eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit gesehen, weil es dem Hundebesitzer nicht zutraute, sein Tier angemessen zu halten.

Hundeverordnungen sind jedoch von Bundesland zu Bundesland verschieden. Die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts müssen deshalb nicht zwingend befolgt werden und der gleiche Sachverhalt könnte in einem anderen Bundesland zu einem anderen Urteil führen.

Quelle: http://portale.web.de/Schlagzeilen/News/?msg_id=2195992


Das Berliner Bundesverwaltungsgericht hat die niedersächsische Kampfhundeverordnung für nichtig erklärt. Es sei nicht geklärt, ob die Rasse allein einen Hund gefährlich macht.

In allen Bundesländern gibt es Verordnungen zum Schutz vor gefährlichen Kampfhunden. Doch sind diese nicht einheitlich. Was ein Kampfhund ist und was nicht, hat jedes Land selbst festgelegt. Gegen die Hundesrassen-Liste des Landes Niedersachsen hatten Hundebesitzer und Tierschützer geklagt.

Das Bundesverwaltungsgericht in Berlin erklärte die Hunderegelung in der niedersächsischen Gefahrtier-Verordnung nun in einem Grundsatzurteil für nichtig. Demnach war die niedersächsische Regierung nicht befugt, ohne Zustimmung des Landtags bestimmte Hunderassen wegen der Gefahr für die Bevölkerung zu verbieten. Eingriffe der staatlichen Verwaltung in die Freiheitssphäre zum Zweck der Gefahrenvorsorge müssten per Gesetz geregelt werden.

Zuvor hatte bereits das Oberverwaltungsgericht Lüneburg Einwände gegen die Verordnung erhoben. Es sah in der Hunderegelung eine Ungleichbehandlung verschiedener Hunderassen. Das niedersächsische Landwirtschaftsministerium hatte angekündigt, die Verordnung zu überarbeiten, solle das Berliner Gericht die Einwände des Oberverwaltungsgerichts bestätigt würden. Niedersachsen werde die Verordnung jedoch «nicht entschärfen», betonte ein Ministeriumssprecher in Hannover.

 Das Oberlandesgericht Lüneburg hatte die niedersächsische Kampfhundeverordnung teilweise außer Kraft gesetzt. Unter anderem durften anschließend Bullterrier, American Staffordshire Terrier und Pitbullterrier wieder gehalten und gezüchtet werden, wenn für jeden Hund dessen Ungefährlichkeit nachgewiesen wird. Dagegen hatte das Land Niedersachsen Berufung beantragt. 

 

Richter: Wissenschaft lässt uns im Stich

Das Bundesverwaltungsgericht musste nun unter anderem entscheiden, ob die Rasse eines Hundes als einziges Kriterium für seine Gefährlichkeit gelten kann. Nach Auffassung der Richter besteht zwar der Verdacht, dass von bestimmten Rassen eine erhöhte Gefahr ausgeht. Es sei aber in der Wissenschaft umstritten, welche Bedeutung diesem Kriterium neben der Erziehung eines Hundes oder dem Verhalten des Besitzers habe.

Es sei nicht geklärt, ob eine genetische Veranlagung die Ursache von Beißattacken sei. «Die Wissenschaft lässt uns teilweise im Stich, bislang», so der Vorsitzende Richter Franz Bardenhewer.

Tierschützer sind anderer Meinung. Sie glauben nicht an eine solche Anlage, sondern daran, dass allein falsche Haltung für die Aggressivität der Tiere verantwortlich ist. Daher halten sie auch die generelle Maulkorbpflicht für falsch und unverhältnismäßig.

Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht könnten nun ähnliche Verordnungen in anderen Bundesländern hinfällig werden. (nz) 

http://www.netzeitung.de/servlets/page?section=2&item=196590

Hallo zusammen,

ich hatte schon vergessen, wie schön Freudentränen sein können...

...jetzt weiß ich es wieder!

Das Ganze begann als "ganz normale Verhandlung". Die Anfangsplädoyers wurden gehalten, und danach stellten die Richter ihre Fragen. Allerdings wurde bereits vor der ersten Pause mehrfach seitens der Richter darauf hingewiesen, daß sich der Verordnungsgeber mit seiner Definition der Gefahrenabwehr hier "auf sehr dünnem Eis bewege". Es sei wahrscheinlicher, daß es sich hierbei um Risikovorsorge handle, für die eine gesetzliche Grundlage bestehen müsse (Modell Bayern).

Um 13:00 Uhr wurde die Verhandlung für eine Stunde unterbrochen.

Wir ließen es nicht zu, daran zu glauben, daß die Richter mit dieser Definition ernst machen würden, denn zu oft gab es schon das "gute Gefühl", und am Ende standen wir mit nichts da, z.B.. als es um die Berliner Verordnung ging, denn auch hier stellten die Richter die richtigen Fragen, und auch hier sah der Verordnungsgeber schwach aus. Am Ende wurde dann doch die VO in allen Punkten bestätigt.

Dennoch, Hoffnung keimte auf, denn es war klar, das beträfe alle VOs.

Als es um 14:00 Uhr weiterging, trauten wir unseren Ohren nicht: Die Richter konnten nicht nur reden, sondern auch denken! Mehrfach wurden seitens der Richter Argumente des Landes Niedersachsen gegen das Land selbst verwendet, wie z.B. als das Land behauptete, daß der Schäferhund ja statistisch weniger auffällig sei, da seine Population ja viel größer ist, und die Richter darauf hinwiesen, daß ja die Gefahr einer größeren Population jedoch insgesamt auch als bedrohlicher angesehen werden müsse.

Der Beispiele gab es mehrere. Teilweise drängten die Richter die "Abgesandten" des Landes Niedersachsen regelrecht in die Ecke, und das meist mit zynisch-humoristischen Einlagen wie bei der Frage nach der Akzeptanz von Schäferhundbissen: "Der deutsche Schäferhund kommt gleich nach dem
deutschen Wald." war das richterliche Zitat. Die Argumente des Verordnungsgebers wurden teilweise regelrecht in´s Lächerliche gezogen, natürlich nicht ohne den nötigen Ernst eines hohen Gerichts. Besonders der Vorsitzende hatte offensichtlich den Schalk im Nacken.

Dem Land Niedersachsen wurden nicht zuletzt auch die eigenen Zahlen um die Ohren gehauen. Es war eine Pracht.

Dann, gegen 15:00 Uhr, begann das lange Warten.

Erst kamen wir nach drei Stunden wieder. Eine halbe Stunde darauf vertröstete man uns um weitere 45min bis 1Std. Als wir dann zurückkamen dauerte es allerdings noch einmal länger als eine Stunde.

Wir überlegten, was wohl passieren würde. Hätten sie die Courage mit ihrer "Drohung" aus dem ersten Teil ernst zu machen?

Würden sie einfach das Lüneburger Urteil bestätigen?

Würden sie die Lüneburger Entscheidung revidieren?

Oder - worst case - zur weiteren Beweisaufnahme nach Lüneburg zurückverweisen, was weitere Jahre gekostet hätte? Für die Richter der goldene Weg um die Entscheidung herum zu kommen.

Die Richter betraten den Saal. Pokerfaces. Sie verlasen die Formalien. Dann kamen sie zum ersten Aktenzeichen und als es hieß "Die Punkte 1-6 des §1 der nieders. GefTVO sind, was die Rasse des American Staffordshire Terriers betrifft, für nichtig zu erklären", da wussten wir es, wir hatten gewonnen! Beim zweiten Aktenzeichen wurde die Tragweite klar, und es fiel schwer weiterhin ruhig dazustehen; die ersten Freudentränen kamen. Es war ein ergreifender Moment, was wohl auch die Richter merkten, deren Mienen sich nun lockerten. Wir hatten das Gefühl, als würden sie sich mit uns freuen.

Nachdem das Urteil begründet war, hielt es keinen mehr auf den Sitzen. Umarmungen, Händedrücke, Schulterklopfen....

... es war der Lohn für all die harte Arbeit der letzten zwei Jahre.

Danach hatten die Handys zu tun....

Es gilt nun dafür zu sorgen, dass in den kommenden Gesetzgebungsverfahren auch unsere Stimmen gehört werden.

Wir sind in der nächsten Instanz!

Immer noch bewegte Grüße,

     Christian & Don
     
www.robindog.de


Würden Sie sich jetzt nicht wünschen, dass Sie früher etwas getan hätten?

Stellen Sie sich vor, Sie hätten einen neuen Nachbarn. 

Dieser Nachbar mag Sie nicht! 

Und Ihren Hund mag er auch nicht!

Eines Tages, als Sie gerade beim Einkaufen sind, ruft er die Polizei mit der Begründung, in Ihrer Wohnung würde sich ein gefährlicher Kampfhund befinden. Die Polizei kommt mit dem Sondereinsatzkommando und bricht Ihre Tür auf.

Sie darf das, weil das Grundrecht auf Unantastbarkeit der Wohnung bei Kampfhunden nicht gilt. Woher sollen die auch wissen, dass Sie einen schwarzen Labrador haben?

Ihr Hund bellt und knurrt. Er hat Angst.

Die Polizei fängt Ihren Hund mit einer Drahtschlinge ein. Sie darf das, da der Hund sich beim Betreten der Wohnung aggressiv gezeigt hat. Welcher Hund würde das nicht, wenn die Wohnung aufgebrochen wird? Ihr Hund wird mit einer Drahtschlinge um den Hals abgeführt und in die Tiersammelstelle gebracht. Er zittert vor Angst, er weiß nicht was passiert. Da er sich wehrt, zieht sich die Drahtschlinge zu. Der Draht schneidet schon durchs Fleisch. Ihr Hund zieht immer mehr, um sich zu befreien.

Für die Polizei ist das ein aggressives Verhalten.

Als Sie nach Hause kommen, sehen Sie die aufgebrochene Wohnung. Ihr Nachbar grinst und erzählt Ihnen, dass Ihr „blöder Köter“ endlich das bekommen hat, was er verdient hat.

Ihr Labrador ist ein Opfer der Kampfhundeverordnung geworden!

Würden Sie sich jetzt nicht wünschen,

dass Sie früher etwas getan hätten?

                                                                                       von Sonja Schlamp