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Wichtig: Übergangsfrist für
EU-Heimtierausweis läuft ab
Die Übergangsfrist
für die Einführung des EU-Heimtierausweises läuft Ende September ab.
Vom 1. Oktober an ist dann der neue EU-Heimtierausweis endgültig
Pflicht in den Staaten der EU und ersetzt den bisherigen gelben
internationalen Impfausweis.
Wer ab diesem
Zeitpunkt mit dem Vierbeiner innerhalb der 25 europäischen Staaten
reisen möchte benötigt verbindlich den neuen Heimtierausweis.
Außerhalb der EU ist der Heimtierausweis noch in Andorra, Island,
Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, der Schweiz und
in Vatikanstadt anerkannt. Aber keine Regel ohne Ausnahme: Für die
Länder Großbritannien, Irland, Malta und Schweden gelten weiterhin
strengere Auflagen.
Ursprünglich war
die Einführung für den 3. Juli 2004 geplant. Da die EU-Kommission
allerdings eingesehen hatte, dass dieser Termin denkbar ungünstig
gewählt war und wahrscheinlich wegen der anstehenden Sommer-Reisewelle
zu einem Chaos geführt hätte, wurde der Einführungstermin noch einmal
auf den 1. Oktober 2004 verschoben.
Wer allerdings noch
Dokumente besitzt, die vor dem 1. Oktober 2004 erstellt wurden und den
Anforderungen der EU-Verordnung hinsichtlich z.B. Tollwutimpfungen und
Tierkennzeichnung vollständig gerecht werden, kann diese weiterhin
verwenden. Spätestens aber bei der nächsten Tollwut-Impfung wird der
neue EU-Heimtierausweis fällig. Um alle Eventualitäten zu vermeiden,
ist es aber dringend zu empfehlen, sich vor einer Reise mit dem
Vierbeiner das neue EU-Dokument bei seinem Tierarzt zu besorgen.
Die EU-Verordnung
sieht unter anderem auch die Kennzeichnung des Tieres mit einem
Transponder nach ISO-Norm vor (Tätowierung ist übergangsmässig bis
2011 zugelassen).
In diesem
Zusammenhang wird dringend von vielen Tierschutzvereinen und
Fachverbänden dazu geraten die gechippten Tiere beim
Haustierzentralregister von TASSO e.V. eintragen zu lassen. „Die
EU-Verordnung sieht zwar eine Kennzeichnung mit Transponder vor,
stellt aber die Registrierung der gekennzeichneten Tiere den
Tierhaltern frei. Viele Tierhalter gehen aber davon aus, dass die
Registrierung nach Setzen des Transponders automatisch erfolgt. Da
über 85 % der deutschen Tierarztpraxen mit TASSO e.V. zusammen
arbeiten, kann man davon ausgehen, dass dies in den meisten Fällen
auch zutrifft. Nur die verbleibenden 15 % der Tierhalter müssen sich
selbst um eine Registrierung beim Haustierzentralregister von TASSO
e.V. kümmern.“, stellt Philip McCreight, Leiter der
TASSO-Notruf-Zentrale, klar. „Man muss es
aber leider so brutal formulieren: Ein Transponder der nicht
registriert wurde, ist völlig sinnlos und ein nicht-registriertes Tier
hat im Auffindefall, trotz Transponder kaum eine Chance auf
Rückvermittlung.“
Nähere Infos zur
Registrierung gibt es unter:
www.tiernotruf.org oder direkt bei TASSO e.V., Frankfurter Str.
20, 65795 Hattersheim, Tel: 06190-937300
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